Körpergewicht muss als Diskriminierungsmerkmal ausdrücklich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannt werden

Berlin, 27.07.2023 | Schutzlücken schließen, Merkmalskatalog erweitern, Klagemöglichkeiten für Betroffene vereinfachen: unter diesem Motto hat die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, vor einer Woche ihr Grundlagenpapier zur AGG-Reform vorgelegt.  Keinen Tag später begegnete ihr schon ein wahrer Shitstorm an unsachlicher Kritik: Das Papier sei „gesellschaftlicher Sprengstoff“, sagte Kathrin Helling-Plahr, die rechtspolitische Sprecherin der FDP, und würde „künftig Missbrauch, Falschbeschuldigungen und Erpressungen fördern, statt echten Fällen von Diskriminierung entgegenzuwirken“; ihr Kollege von der CDU/CSU tat es ihr nach, indem er das Papier als „absurd“ bezeichnete und Menschen, die sich gegen Diskriminierungen zu wehren versuchen, als Goldgräber*innen verunglimpfte, die Diskriminierungen nur erfänden, um Profit daraus zu schlagen.

Betrachtet man das Papier aus der Sicht eines Verbands, der mit der Beratung und Unterstützung von Betroffenen befasst ist, ist eine solche Sichtweise kaum nachvollziehbar: Deutschland hat europaweit und – verglichen mit den westlichen Industrieländern – sogar weltweit eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze, mit einem unvergleichlich kurzen Merkmalskatalog, einer lächerlich kurzen Geltendmachungsfrist von nur zwei Monaten (die gewöhnliche Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche beträgt drei Jahre!) und einer auffallend schwachen
Stellung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Vergleich zu anderen nationalen Antidiskriminierungsstellen. Es gibt für Betroffene von Diskriminierung keine Prozessstandschaft, durch die sie von Antidiskriminierungsverbänden unterstützt werden könnten, und kein Verbands-klagerecht.  Die Entschädigungssummen, die das AGG in Aussicht stellt, sind derart gering, dass das Prozessrisiko für Klagende kaum im Verhältnis steht. Dass die Parteien rechts der Mitte neben Verbesserungen in den o.g. Bereichen nun auch noch die geplante Beweislasterleichterung kritisieren, mutet geradezu grotesk an: Sie ist kein absurdes linkes Hirngespinst, sondern von EU-Gleichbehandlungsrichtlinien vorgegeben und somit unausweichlich.

Wenn man an Atamans Papier etwas kritisieren möchte, dann ist das der einseitige Fokus bei der Erweiterung des Merkmalskatalogs: Schutzlücken im Merkmalskatalog nur durch die Einfügung von „Staatsangehörigkeit“, „sozialer Status“ und „familiäre Fürsorgeverantwortung“ schließen zu wollen, wirft Fragen auf: Warum ausgerechnet diese und nicht zusätzlich andere Merkmale, wenn sie einigen Grundkriterien entsprechen: Dass es sich beispielsweise um ein soziale Hierarchisierungen begründendes Merkmal handelt; dass es nachweisbare Auswirkungen auf Lebenschancen hat; dass es mit einem erheblichen Stigma behaftet ist und dass dieses Stigma eine gewisse Geschichte hat; und dass zumindest ein Mindestanteil der Bevölkerung davon betroffen ist.

All dies trifft in besonderem Maße auf das Stigma Hochgewicht zu: Gewichtsdiskriminierung ist nach allen größeren Studien der letzten Jahre mit einem Anteil von 46-51% an den erfassten Diskriminierungserfahrungen eine der häufigsten Diskriminierungsformen in Deutschland. 78% der Bevölkerung haben stigmatisierende Einstellungen gegenüber hochgewichtigen Menschen, sehen Hochgewicht als Eigenverschulden an und verbinden es mit einer Reihe negativer Eigenschaften. Dennoch versuchen sich von Gewichtsdiskriminierung Betroffene bislang nur selten gegen die Diskriminierung zu wehren, da das Stigma oft internalisiert wird und schambehaftet ist. 

Hochgewicht wird nach der bisherigen Rechtsprechung nicht oder nur in seltenen Fällen von den Merkmalen „Behinderung“ oder „chronische Erkrankung“ umfasst. Die allermeisten Hochgewichtigen betrachten sich selbst auch nicht als behindert und würden durch diese erzwungene Selbstzuschreibung quasi entmündigt. Zwar beschreibt die anerkannte Medizinforschung Hochgewicht einhellig als willentlich kaum zu beeinflussen. Allen Hochgewichtigen – unabhängig von ihrem Gewicht und Gesundheitszustand – eine chronische Erkrankung zu attestieren jedoch suggeriert einen vermeintlichen Automatismus und stellt eine unzulässige Pathologisierung hochgewichtiger Körper dar.

Das Merkmal „Körpergewicht“ muss daher – ggf. auch als Regelbeispiel für ein Merkmal „körperliches Erscheinungsbild“ – ausdrücklich im Gesetzestext genannt werden: Dies sendet ein Signal an Betroffene, sorgt für eine Verbreitung des Wissens über die Mechanismen von Gewichtsdiskriminierung in Verwaltung und Gerichten und bildet die Grundlage für eine entsprechende Beratungskompetenz in Antidiskriminierungsberatungsstellen. Hochgewicht trotz seiner engen Nähe zum von Art. 3 III S. 2 GG geschützten Merkmal Behinderung rechtlich vollkommen schutzlos zu lassen, ist nicht nur inkonsequent angesichts der Historie, die das Merkmal hat, der sozialen Hierarchisierungskraft, die es entfaltet, und der gesellschaftlichen Unterdrückung, die hochgewichtige Menschen tagtäglich erfahren.

Wir fordern daher: „Körpergewicht“ als zu schützendes Diskriminierungsmerkmal in § 1 AGG aufnehmen!

Stellungnahme der GgG als PDF
Foto Cover Grundlagenpapier © Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)

Hessen: Bald das erste Bundesland mit einem Schutz vor Gewichtsdiskriminierung?

In Hessen hat DIE LINKE einen Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt (Drucksache 20/8077). Das Gesetz soll u.a. vor der Diskriminierung anhand des Erscheinungsbildes schützen. Laut Begründung ist hier Gewicht ausdrücklich mit gemeint. Rechtlich wäre das der erste Schutz vor Gewichtsdiskriminierung auf Landesebene, der für jedes Gewicht greift und Gewicht als Teil der menschlichen Vielfalt versteht.

Wir durften eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgeben und haben das deutlich begrüßt (und intern die Limokorken knallen lassen). Trotzdem haben wir empfohlen, Gewicht auch im entsprechenden Paragrafen ausdrücklich zu benennen, da Gesetze über den Gerichtssaal hinaus wirksam sind.

Die in den Gesetzen aufgelisteten Gruppen werden oft 1:1 übernommen, wenn es beispielsweise um Diversity und Förderprogramme geht. Beim Begriff Erscheinungsbild wird dann nicht zwingend Gewicht mitgedacht. Das zeigt sich gut an den Illustrationen, die im Bereich Diversity verwendet werden. Wir finden unterschiedliche Hauttöne, Haarstrukturen und auch die Körpergröße variiert, doch der Körperumfang nicht – hohes Gewicht fehlt.

Dieses Argument und ein paar weitere für die Aufnahme von Gewicht in § 2 HADG haben wir heute im Hessischen Landtag vorgetragen. Wir hoffen, dass der Entwurf von der Landesregierung aufgegriffen wird!

Bundestagswahl: Wer verbessert die Chancen dicker Menschen auf dem Arbeitsmarkt?

Vorurteile, denen sich dicke Menschen auf dem Arbeitsmarkt gegenübersehen. Unabhängig von ihrer tatsächlichen Qualifikation und Leistungsfähigkeit haben sie daher erheblich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und im Berufsleben als dünne Menschen. Sie verdienen sogar schlechter (Weight-Pay-Gap). Wir haben die Parteien im Vorfeld der Bundestagswahl gefragt, was sie dagegen tun werden.

Das Ergebnis ist ernüchternd. Gewicht ist keine durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützte Diskriminierungsdimension. Der Weg über eine der enthaltenen Diskriminierungskategorien wie Behinderung war mehrfach vor Gericht nicht erfolgreich, da hierfür verschiedene Bedingungen erfüllt sein müssen, die bei höherem Gewicht nicht zwangsweise gegeben sind. Die Klagen sind daher gescheitert. Trotzdem verweisen die Parteien vielfach auf dieses Gesetz. Nur eine Partei ist sich der Schutzlücke bewusst. Wir werden daher weiterhin dafür streiten, dass Gewicht in § 1 AGG aufgenommen wird, und auf den fehlenden Schutz vor Gewichtsdiskriminierung hinweisen.

Bundestagswahl: Was tun die Parteien für die Gesundheit dicker Menschen?

Es sind die letzten Tage vor der Bundestagswahl. Auch dies Mal haben wir den Parteien Fragen zum Thema Gewichtsdiskriminierung gestellt, darunter die Frage, wie sie eine diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung dicker Menschen sicherstellen wollen.

Leider zeigen die Antworten einiger Parteien auf, wie wenig sie für das Thema sensibilisiert sind. Sie sprechen sich zwar gegen Diskriminierung aus, sehen den dicken Körper aber als Eigenverschulden und Zeichen mangelnder Ernährungsbildung. Dick und gesund sind für sie eine unvereinbare Kombination und die Herstellung des dünnen Körpers die gesundheitliche Maßnahme mit oberster Priorität. Aufklärung ist und bleibt ein wichtiger Baustein unserer Arbeit.

Antidiskriminierungspolitik zum Thema machen

Das ist das Ziel der digitalen Podiumsdiskussion am 18. August, bei der auch das Publikum den 5 Kandidat:innen für den Bundestag Fragen stellen kann. Wie wäre es mit einer Frage zum Thema Gewichtsdiskriminierung? Wir laden Euch herzlich ein dabei zu sein. Die Anmeldung findet Ihr hier.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Wahlkompass Antidiskriminierung statt und wurde durch den Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd) organisiert, der zusammen mit der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung Träger des Projekts ist.

Portrait Dr. Jens Brandenburg © Tobias Koch
Portrait Gökay Akbulut © Andi Weiland
Portrait Ye-One Rhie © Maximilian König
Portrait Paul Lehrieder © DBT / Inga Haar

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz für Baden-Württemberg – eins mit Gewicht

In diesem Jahr werden in sechs Bundesländern die Karten neu gemischt. Darin könnte auch eine Chance für das Thema Gewichtsdiskriminierung liegen. Berlin hat es vorgemacht: Auf Landesebene wurde hier 2020 ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verabschiedet. In Baden-Württemberg läuft aktuell ein Online-Aufruf diesem Beispiel zu folgen. Über 60 Organisationen und Initiativen aus Baden-Württemberg sind als Erstunterzeichnende dabei – darunter auch die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung. Sie fordern die neue Landesregierung auf, eine LADG für Baden-Württemberg zu erarbeiten.

“Über die sechs im AGG genannten Diskriminierungskategorien hinaus geben von Diskriminierung Betroffene primär an, dass sie anhand äußerlicher Merkmale Diskriminierung erfahren. Gewicht wird dabei am häufigsten genannt”, so unsere Vorsitzende, Natalie Rosenke in Ihrem Statement zum Aufruf. “Ein Landesantidiskriminierungsgesetz könnte auch diese Schutzlücke schließen, indem es Gewicht als eigene Diskriminierungskategorie auflistet.”

Bitte unterstützen Sie dieses Vorhaben, indem Sie den Aufruf ebenfalls unterzeichen: www.aufruf-ladg.de

Update zu unserer Petition an den Bundestag

Wir fordern einen rechtlichen Schutz vor Gewichtsdiskriminierung und fiebern dem Moment entgegen, wo unsere Petition veröffentlicht wird und unterzeichnet werden kann. Sie muss hierfür mehrere Schritte durchlaufen, daher können wir aktuell nicht genau sagen, wann das sein wird. Wir haben deshalb einen Newsletter “Petition” eingerichtet, für den Sie sich hier anmelden können. Über diesen Newsletter werden wir ausschließlich Informationen zu unserer Petition versenden.

Petition beim Bundestag eingereicht: Wir fordern den Schutz vor Gewichtsdiskriminierung!

Ein Cuxhavener Hotel schließt dicke Menschen aus. Die Hotelbetreiberin fühlt sich durch den Anblick gestört: „Also ich finde es persönlich diskriminierend, dass ich so einen Anblick ertragen muss“, sagt sie gegenüber Radio Bremen. Was in der Presse als einzelne Schlagzeile erscheint, ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs: Benachteiligungen von dicken Menschen sind in Deutschland an der Tagesordnung, sei es auf dem Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitswesen. Wir haben daher eine Petition beim Petitionsauss des Bundesstages eingereicht.

Wir fordern einen wirksamen, gesetzlich verankerten Schutz vor Gewichtsdiskriminierung in privatrechtlichen Verhältnissen: die Erweiterung von § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um den Diskriminierungstatbestand „Gewicht“.

Sobald die Petition unterschrieben werden kann, werden wir den Link auf unserer Website veröffentlichen.

Pressemitteilung
Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung fordert Aufnahme eines Diskriminierungstatbestands „Gewicht“ ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Petition

Wortlaut der Petition
Schutz vor Gewichtsdiskriminierung gesetzlich verankern!
Benachteiligungen von dicken Menschen sind in Deutschland an der Tagesordnung, sei es auf dem Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitswesen. Wir fordern daher einen wirksamen gesetzlich verankerten Schutz vor Gewichtsdiskriminierung in privatrechtlichen Verhältnissen: § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) muss um den Diskriminierungstatbestand „Gewicht“ erweitert werden!

Begründung
Diskriminierung anhand eines hohen Körpergewichts geschieht täglich, überall und sie betrifft immer mehr Menschen. Zu einem hohen Anteil findet sie im Bereich der privaten Wirtschaftsbeziehungen statt, also im Berufsleben, in den Bereichen Mobilität und Freizeit sowie Gesundheit und Pflege. 78 Prozent der erwachsenen deutschen Bevölkerung haben Vorurteile gegenüber dicken Menschen oder widersprechen diesen nicht, zeigt die Studie „Stigmatisierende Einstellungen zur Adipositas in der deutschen Bevölkerung“. In einer repräsentativen Umfrage von forsa im Auftrag der DAK gaben 15 Prozent an, dass sie bewusst den Kontakt zu dicken Menschen meiden. Angesicht dieser Zahlen sieht die Bevölkerungsmehrheit Handlungsbedarf. In einer Studie der Universität Leipzig sprachen sich beispielsweise 60 Prozent der Befragten für einen Schutz vor Gewichtsdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt aus.

Bislang gibt es für dicke Menschen keine Möglichkeit, sich gerichtlich zur Wehr zu setzen. Sebastian Bickerich, Pressesprecher der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, gegenüber der Bild: “Nur wenn Übergewicht die Schwelle einer Behinderung erreicht, besteht Diskriminierungsschutz. Deshalb dürfte es für Betroffene schwer sein, unter Verweis auf das AGG gegen [diskriminierende] Bestimmungen […] gerichtlich vorzugehen.“ Seine Empfehlung: „Der Gesetzgeber sollte prüfen, ob der in Deutschland recht eng gefasste Katalog der geschützten Merkmale ausgeweitet beziehungsweise präzisiert werden sollte.“

Auch in den Handlungsempfehlungen der Repräsentativbefragung „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ (2017) heißt es: „Die vielen Diskriminierungserfahrungen, die Personen anhand äußerlicher Merkmale, insbesondere anhand des Gewichts, erlebt haben, belegen den dringenden Handlungsbedarf, für diese Personen eine Möglichkeit zu schaffen, sich gegen ihre Diskriminierungserfahrungen zur Wehr zu setzen“.

Wir fordern daher: „Gewicht“ in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufnehmen und dicke Menschen effektiv vor Gewichtsdiskriminierung schützen!

Covid-19: Schutz vor medizinischer Diskriminierung

Kampagne zur Prävention von Diskriminierung im Falle einer Triage und bei der medizinischen Versorgung

In Zeiten von Corona treibt viele dicke Menschen die Sorge um, dass im Falle knapper intensivmedizinischer Betten die Würfel immer zu ihren Ungunsten fallen werden. Und das unabhängig davon, ob sie bei individueller Betrachtung zu den Patient*innen zählen, die von der Behandlung am meisten profitieren würden. Dieses Problem wird nun Dank dieser europäischen Initiative endlich Teil der öffentlichen Debatte werden:
https://www.we4fatrights.eu

Wir freuen uns sehr, dass die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung hieran zusammen mit vielen, vielen anderen aus dem gesamten europäischen Raum mitwirken durfte. Genauere Informationen dazu werden Sie bald unter dem Punkt Danksagungen auf der Website finden, der aktuell noch erarbeitet wird. Über folgenden Link können Sie den offenen Brief, den wir dem Deutschen Ethikrat übersandt haben, unterzeichnen:
https://we4fatrights.eu/unterzeichnen/

Wir hoffen, dass diese Initiative Ihne Mut macht und wünschen Ihnen allen alles Gute!

Zeig mit uns Gewichtsdiskriminierung die rote Karte!

In Berlin ist ein Diskriminierungsschutz für das Merkmal Gewicht zum Greifen nahe. Die Frauen von Bündnis 90/Die Grünen Berlin und die Jusos Berlin haben sich 2018 dafür ausgesprochen, Gewicht in § 2 des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) aufzunehmen, die sozialdemokratischen Frauen (ASF-Berlin) im September 2019. Kurz danach ist der Antrag mit dem Titel “Den Schutz vor Gewichtsdiskriminierung im LADG explizit verankern“ auch auf dem Landesparteitag der SPD beschlossen worden.

Jetzt geht es darum, dass das Merkmal in den letzten Verhandlungsrunden für das Gesetz auf den Tisch kommt. Dabei brauchen wir Ihre Unterstützung! Warum ist dieses politische Signal für Sie wichtig? Warum sollte Gewichtsdiskriminierung dringend Thema in der politischen Debatte werden? Teilen Sie Ihre Gedanken in den sozialen Netzwerken unter dem Hashtag #LADGmitGewicht. Sie haben Kontakte in die Politik hinein? Dann setzen Sie das Thema auf die Agenda!

Sie wohnen nicht in Berlin? Das Gesetz betrifft Sie dennoch, und zwar ausfolgendem Grund: Das Landesantidiskriminierungsgesetz von Berlin wird das erste verabschiedete Gesetz seiner Art in der Bundesrepublik sein. Schafft es das Merkmal Gewicht in § 2 des LADG für Berlin, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich das Merkmal bald auch in den Entwürfen weiterer Bundesländer findet.

Darüber hinaus unterstützen Sie unsere Arbeit in hohem Maße, wenn Sie sich für dieses Anliegen einsetzen. Die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung wurde 2005 gegründet und hat bis heute weder eigene Räume noch finanzierte Stellen. Ursache ist, dass die hierfür erforderlichen Fördermittel auf die Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind, die sich aus den in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) genannten Merkmalen ableiten lassen. Gewicht ist keines der genannten Merkmale und wird auch von keinem anderen vollumfänglich erfasst. Sollte Gewicht ins Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) von Berlin aufgenommen werden, könnte sich das auf Landesebene ändern. Die Finanzierung unserer Arbeit würde uns vieles ermöglichen, was wir ehrenamtlich nicht leisten können, beispielsweise eine Beratung für Betroffene.

Abschließend noch ein paar Anmerkungen zum Geltungsbereich des Gesetzes für Interessierte. Das LADG ist ein Landesgesetz und richtet sich damit auf das, was in die Zuständigkeit des Landes Berlin fällt. Es findet Anwendung in allen Bereichen, in denen Bürger*innen auf öffentliche Verwaltung, Bildungswesen oder Polizei treffen, also beispielsweise im Finanzamt, in der Schule und in der Justiz. Es ergänzt damit das bundesweit privatrechtlich wirksame Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)
Entwurf (aktueller Stand)

Landesparteitag der SPD 2019
Antrag 191/II/2019: “Den Schutz vor Gewichtsdiskriminierung im LADG explizit verankern”

GRÜNE Frauen*Konferenz 2018
Antrag V3 Diskriminierungsmerkmal „Gewicht“ ins Landesantidiskriminierungsgesetz

JUSOS Landesdelegiertenkonferenz 2018
Antrag F2_1/18 “Mein Körper geht nur mich etwas an!“: Stop Fatshaming!

Pressemitteilung der GgG
Kommt der rechtliche Schutz vor Gewichtsdiskriminierung?