In Hessen hat DIE LINKE einen Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt (Drucksache 20/8077). Das Gesetz soll u.a. vor der Diskriminierung anhand des Erscheinungsbildes schützen. Laut Begründung ist hier Gewicht ausdrücklich mit gemeint. Rechtlich wäre das der erste Schutz vor Gewichtsdiskriminierung auf Landesebene, der für jedes Gewicht greift und Gewicht als Teil der menschlichen Vielfalt versteht.
Wir durften eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgeben und haben das deutlich begrüßt (und intern die Limokorken knallen lassen). Trotzdem haben wir empfohlen, Gewicht auch im entsprechenden Paragrafen ausdrücklich zu benennen, da Gesetze über den Gerichtssaal hinaus wirksam sind.
Die in den Gesetzen aufgelisteten Gruppen werden oft 1:1 übernommen, wenn es beispielsweise um Diversity und Förderprogramme geht. Beim Begriff Erscheinungsbild wird dann nicht zwingend Gewicht mitgedacht. Das zeigt sich gut an den Illustrationen, die im Bereich Diversity verwendet werden. Wir finden unterschiedliche Hauttöne, Haarstrukturen und auch die Körpergröße variiert, doch der Körperumfang nicht – hohes Gewicht fehlt.
Dieses Argument und ein paar weitere für die Aufnahme von Gewicht in § 2 HADG haben wir heute im Hessischen Landtag vorgetragen. Wir hoffen, dass der Entwurf von der Landesregierung aufgegriffen wird!