Vorurteile, denen sich dicke Menschen auf dem Arbeitsmarkt gegenübersehen. Unabhängig von ihrer tatsächlichen Qualifikation und Leistungsfähigkeit haben sie daher erheblich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und im Berufsleben als dünne Menschen. Sie verdienen sogar schlechter (Weight-Pay-Gap). Wir haben die Parteien im Vorfeld der Bundestagswahl gefragt, was sie dagegen tun werden.
Das Ergebnis ist ernüchternd. Gewicht ist keine durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützte Diskriminierungsdimension. Der Weg über eine der enthaltenen Diskriminierungskategorien wie Behinderung war mehrfach vor Gericht nicht erfolgreich, da hierfür verschiedene Bedingungen erfüllt sein müssen, die bei höherem Gewicht nicht zwangsweise gegeben sind. Die Klagen sind daher gescheitert. Trotzdem verweisen die Parteien vielfach auf dieses Gesetz. Nur eine Partei ist sich der Schutzlücke bewusst. Wir werden daher weiterhin dafür streiten, dass Gewicht in § 1 AGG aufgenommen wird, und auf den fehlenden Schutz vor Gewichtsdiskriminierung hinweisen.