Update zu unserer Petition an den Bundestag

Wir fordern einen rechtlichen Schutz vor Gewichtsdiskriminierung und fiebern dem Moment entgegen, wo unsere Petition veröffentlicht wird und unterzeichnet werden kann. Sie muss hierfür mehrere Schritte durchlaufen, daher können wir aktuell nicht genau sagen, wann das sein wird. Wir haben deshalb einen Newsletter “Petition” eingerichtet, für den Sie sich hier anmelden können. Über diesen Newsletter werden wir ausschließlich Informationen zu unserer Petition versenden.

Petition beim Bundestag eingereicht: Wir fordern den Schutz vor Gewichtsdiskriminierung!

Ein Cuxhavener Hotel schließt dicke Menschen aus. Die Hotelbetreiberin fühlt sich durch den Anblick gestört: „Also ich finde es persönlich diskriminierend, dass ich so einen Anblick ertragen muss“, sagt sie gegenüber Radio Bremen. Was in der Presse als einzelne Schlagzeile erscheint, ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs: Benachteiligungen von dicken Menschen sind in Deutschland an der Tagesordnung, sei es auf dem Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitswesen. Wir haben daher eine Petition beim Petitionsauss des Bundesstages eingereicht.

Wir fordern einen wirksamen, gesetzlich verankerten Schutz vor Gewichtsdiskriminierung in privatrechtlichen Verhältnissen: die Erweiterung von § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um den Diskriminierungstatbestand „Gewicht“.

Sobald die Petition unterschrieben werden kann, werden wir den Link auf unserer Website veröffentlichen.

Pressemitteilung
Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung fordert Aufnahme eines Diskriminierungstatbestands „Gewicht“ ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Petition

Wortlaut der Petition
Schutz vor Gewichtsdiskriminierung gesetzlich verankern!
Benachteiligungen von dicken Menschen sind in Deutschland an der Tagesordnung, sei es auf dem Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitswesen. Wir fordern daher einen wirksamen gesetzlich verankerten Schutz vor Gewichtsdiskriminierung in privatrechtlichen Verhältnissen: § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) muss um den Diskriminierungstatbestand „Gewicht“ erweitert werden!

Begründung
Diskriminierung anhand eines hohen Körpergewichts geschieht täglich, überall und sie betrifft immer mehr Menschen. Zu einem hohen Anteil findet sie im Bereich der privaten Wirtschaftsbeziehungen statt, also im Berufsleben, in den Bereichen Mobilität und Freizeit sowie Gesundheit und Pflege. 78 Prozent der erwachsenen deutschen Bevölkerung haben Vorurteile gegenüber dicken Menschen oder widersprechen diesen nicht, zeigt die Studie „Stigmatisierende Einstellungen zur Adipositas in der deutschen Bevölkerung“. In einer repräsentativen Umfrage von forsa im Auftrag der DAK gaben 15 Prozent an, dass sie bewusst den Kontakt zu dicken Menschen meiden. Angesicht dieser Zahlen sieht die Bevölkerungsmehrheit Handlungsbedarf. In einer Studie der Universität Leipzig sprachen sich beispielsweise 60 Prozent der Befragten für einen Schutz vor Gewichtsdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt aus.

Bislang gibt es für dicke Menschen keine Möglichkeit, sich gerichtlich zur Wehr zu setzen. Sebastian Bickerich, Pressesprecher der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, gegenüber der Bild: “Nur wenn Übergewicht die Schwelle einer Behinderung erreicht, besteht Diskriminierungsschutz. Deshalb dürfte es für Betroffene schwer sein, unter Verweis auf das AGG gegen [diskriminierende] Bestimmungen […] gerichtlich vorzugehen.“ Seine Empfehlung: „Der Gesetzgeber sollte prüfen, ob der in Deutschland recht eng gefasste Katalog der geschützten Merkmale ausgeweitet beziehungsweise präzisiert werden sollte.“

Auch in den Handlungsempfehlungen der Repräsentativbefragung „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ (2017) heißt es: „Die vielen Diskriminierungserfahrungen, die Personen anhand äußerlicher Merkmale, insbesondere anhand des Gewichts, erlebt haben, belegen den dringenden Handlungsbedarf, für diese Personen eine Möglichkeit zu schaffen, sich gegen ihre Diskriminierungserfahrungen zur Wehr zu setzen“.

Wir fordern daher: „Gewicht“ in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufnehmen und dicke Menschen effektiv vor Gewichtsdiskriminierung schützen!

Hotel in Cuxhaven: Dicke müssen draußen bleiben, Möbel gehen vor

Angelika Hargesheimer vor ihrem Hotel, Screenshot butenunbinnen.de

Im Beachhotel Sahlenburg am Strand von Cuxhaven müssen Hochgewichtige, Kinder und Menschen mit einer Behinderung draußen bleiben. Die Hotelbesitzerin hat sich ganz bewusst dafür entschieden, dass die Bedürfnisse der Designermöbel über denen der potentiellen Gäste stehen sollen und gibt das in den Buchungsbedingungen an: “Aus Haftungsgründen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass das Interieur unseres Hauses für Menschen mit einem Körpergewicht von mehr als 130 kg nicht geeignet ist.”

Sie findet das nicht diskriminierend. Im Gegenteil, dicke Menschen auszuschließen, sieht sie sogar als Beitrag zum Diskriminierungsschutz: “Also ich finde es persönlich diskriminierend, dass ich so einen Anblick ertragen muss” Eine Satz, der dicken Menschen aus den Hasskommentaren im Netz bestens vertraut ist. Hier hat er ein eigenes Hotel.

Wir bedanken uns bei unserem Beiratsmitglied Dr. Friedrich Schorb dafür, dass er im Artikel so entschieden Kontra gegeben hat. Der Fall wurde von der überregionalen Presse aufgegriffen. In der BILD kommt hierzu auch unsere Vorsitzende, Natalie Rosenke, zu Wort.

buten un binnen
In diesem Hotel in Cuxhaven sind dicke Menschen nicht willkommen

BILD
Bei 130 Kilo ist Schluss: Nordsee-Hotel lässt keine dicken Gäste rein

Gewichtsdiskriminierung: Hürden auf dem Weg zum Widerstand

Dicke Menschen, die Diskriminierung anhand ihres Körpergewichts erfahren, setzen sich äußerst selten gegen diese zur Wehr. Das belegt die Studie “Diskriminierungserfahrungen in Deutschland”, die vom Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) durchgeführt wurde. Für das Merkmal Gewicht bleibt die Reaktion der von Diskriminierung Betroffenen deutlich häufiger aus, als beispielsweise für das Merkmal Behinderung, das durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einen rechtlichen Diskriminierungsschutz erfährt.
Im Artikel “Eine Frage von Gewicht: Gründe für unterschiedliches Reaktionsverhalten bei erfahrener Diskriminierung” stellt das Forschungsteam der Studie die beiden Merkmale einander gegenüber, um die Ursachen für den geringen Widerstand von Menschen mit hohem Gewicht zu identifizieren. Es werden dabei gesellschaftliche wie rechtliche Faktoren betrachtet. Der Beitrag ist Teil des 2. Bandes der IDZ-Schriftenreihe “Wissen schafft Demokratie” und ab sofort auf der Website vom Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft als PDF verfügbar.
Wir freuen uns sehr, dass sich das Thema Gewichtsdiskriminierung in Deutschland zusehends im Bereich Wissenschaft und Forschung etabliert, und natürlich besonders über den Hinweis auf die Arbeit der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V. in der PDF-Version des Artikels.

Ergebnisbericht der Studie "Diskriminierungserfahrungen in Deutschland" veröffentlicht

Menschen mit hohem Körpergewicht erleben Diskriminierung vor allem im Gesundheitsbereich. Diese Erfahrung aus unserer Betroffenenarbeit bestätigt der kürzlich erschienene Ergebnisbericht der Studie “Diskriminierungserfahrungen in Deutschland”. Er geht über die im 3. Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bereits veröffentlichen Ergebnisse insofern hinaus, dass er das Diskriminierungserleben der Betroffenen aus den Befragungen und Fokusgruppen verstärkt in die Betrachtung miteinbezieht.
Dicke Menschen berichten vielfach davon, “dass sie nicht angemessen untersucht oder behandelt, ihre Beschwerden ausschließlich auf das Gewicht zurückgeführt und sie herabwürdigend und vorurteilsbehaftet durch Ärzt_innen und Pflegepersonal behandelt wurden.” Sie erfahren also neben einer menschlich schlechteren Behandlung vor allem eine fachlich schlechtere. Und das in großer Zahl: Diskriminierungen anhand des Körpergewichts sind im Gesundheits- und Pflegebereich deutlich überrepräsentiert, wie die Auswertung der Betroffenenbefragung zeigt. Darüber hinaus sehen sich hochgewichtige Menschen oft einer für sie nicht geeigneten Raumsituation gegenüber. 31,1 Prozent aller im Gesundheits- und Pflegebereich erfassten Fälle, in denen Zugangsbarrieren geschildert wurden, stehen im Zusammenhang mit Gewicht. Die Studie gibt damit für Deutschland einen klaren Hinweis darauf, dass eine hochqualitative gesundheitliche Versorgung für dicke Menschen nicht gewährleistet ist.
Körpergewicht wurde weder in der repräsentativen Telefonbefragung noch in der online durchgeführten Betroffenenbefragen der Studie als eigener auswählbarer Punkt angeboten. Dennoch wurden allein in der Betroffenenbefragung 634 Diskriminierungserfahrungen geschildert, die mit Körpergewicht verknüpft waren. Das Forschungsteam vom Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung/BIM sieht daher den Gesetzgeber gefordert: “Die vielen Diskriminierungserfahrungen, die Personen anhand äußerlicher Merkmale, insbesondere anhand des Gewichts, erlebt haben, belegen den dringenden Handlungsbedarf, für diese Personen eine Möglichkeit zu schaffen, sich gegen ihre Diskriminierungserfahrungen zur Wehr zu setzen. Um diesen Personen auch Schutz gegen Diskriminierung zu bieten, sollten die im AGG geschützten Merkmale um äußerliche Merkmale ergänzt werden.”
Dieser Forderung schließen wir uns ausdrücklich an und werden auch 2018 mit Projekten wie in diesem Jahr “Die Wahlprüfsteine” auf eine Erweiterung des AGG hinwirken.
Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM)
Diskriminierungserfahrungen in Deutschland – Ergebnisse einer Repräsentativ- und einer Betroffenenbefragung
Bundestagswahl 2017
Unsere Wahlprüfsteine zum Thema Gewicht

Gewichtsdiskriminierung: Ein grünes Thema der kommenden Legislaturperiode?

Corinna Rüffer MdBIm Rahmen unserer Interviewserie zum Abschlussbericht der Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ hatten wir auch die Parteien um eine Stellungnahme gebeten. Leider fiel unsere Anfrage in die Sommerpause, die nahtlos in die heiße Phase des Bundestagswahlkampfs überging.

Wir freuen uns sehr, dass uns kürzlich die Antworten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erreicht haben. Die Bedeutung von Diskriminierungsschutz und Teilhabe als Wahlkampfthema zu stärken, ist eines unserer wichtigsten Ziele. Wir haben uns daher für eine Veröffentlichung noch vor der Wahl entschieden, auch wenn wir in diesem Fall kein Meinungsbild über alle Parteien hinweg abbilden können.

Interview mit Corinna Rüffer, Mitglied des Deutschen Bundestages

Laut Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wurden 634 Fälle von Gewichtsdiskriminierung geschildert. Hat Sie diese hohe Zahl überrascht, insbesondere weil ja nicht direkt nach Gewicht gefragt wurde?
Corinna Rüffer: „Weniger überrascht als beunruhigt – vor allem, dass Gewichtsdiskriminierung ausgerechnet im Gesundheitsbereich so häufig vorkommt. Es darf nicht sein, dass Mediziner professionelle Hilfe verweigern, weil sie gesundheitliche Beschwerden allein auf Übergewicht zurückführen und dann gar nicht entsprechend untersuchen. Hier ist noch viel gesellschaftliche Bewusstseinsarbeit nötig. Es ist traurig, dass „dick sein“ gesellschaftlich so stigmatisiert ist, dass es anscheinend für viele ganz normal ist, Menschen wegen ihres Gewichts auszugrenzen und abzuwerten.“

Welchen Handlungsbedarf sehen Sie anhand des Berichtes?
Corinna Rüffer: „Leider haben „Schönheitsideale“ wie sie in der Werbung oder bestimmten TV-Sendungen vermittelt werden, einen großen Einfluss. Manchmal scheint mir, dass der Körper zunehmend als Statussymbol gesehen wird. Wichtig ist, da gegenzusteuern und aufzuzeigen, dass vermeintliche Idealbilder alle Menschen einschränken. Es wäre ja schrecklich, wenn alle Menschen völlig normiert und gleich aussehen. Vielfalt ist schön und der Körper sagt nichts über Charakter oder Persönlichkeit aus. Dass Gewichtsdiskriminierung ausgerechnet im Gesundheitsbereich so häufig vorkommt, finde ich wirklich besorgniserregend. Denn es kann schwerwiegende Folgen haben, wenn deshalb vorschnelle oder falsche Diagnosen gestellt werden. Jeder Mensch hat das Recht, unabhängig von seiner persönlichen Situation eine gute Gesundheitsversorgung zu bekommen. Deshalb müssen alle Gesundheitsreinrichtungen, Diagnose- und Behandlungsmethoden barrierefrei sein. In der Ausbildung zu allen Gesundheitsberufen müssen ethische Grundprinzipien vermittelt und für mögliche Diskriminierung sensibilisiert werden.“

Die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung fordert eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um das Diskriminierungsmerkmal Gewicht. Wie stehen Sie dazu?
Corinna Rüffer: „Niemand darf aufgrund seiner körperlichen Eigenschaften oder seiner äußeren Erscheinung diskriminiert werden. Ich kann den Ansatz, die Diskriminierungsmerkmale im AGG zu erweitern, gut nachvollziehen. Ich bin mir aber noch nicht sicher, in welcher Form das auf sinnvolle Weise geschehen kann.“

Fotograf: Marco Piecuch
Weitere Informationen zu den Positionen der Parteien zum Thema Diskriminierungsschutz und Teilhabe finden Sie auf der Website des von uns initiierten Projekts “Die Wahlprüfsteine“.

Gewichtsdiskriminierung über den Wolken: Aeroflot von Flugbegleiterin verklagt

“Aeroflot ist eine Premium-Airline, und unsere Fluggäste zahlen auch für das Aussehen unserer Mitarbeiter“, so Aeroflot-Vertreter Pawel Danilin. Diesen Anspruch der russischen Fluglinie hatten die Flugbegleiter*innen deutlich zu spüren bekommen: Sie waren photographiert und vermessen worden. Wer nicht den ästhetischen Vorstellungen von Aeroflot entsprach, wurde anschließend „nur noch auf Inlandsflügen eingesetzt, und die werden schlechter bezahlt“, so Evgenia Magurina. Die 41-jährige Mitarbeiterin mit Konfektionsgröße 46 fühlte sich anhand ihres Gewichtes diskriminiert und zog zusammen mit einer Kollegin vor Gericht.
In zweiter Instanz bekam sie nun vom Moskauer Gericht Schadenersatz in Höhe von 300,00 EUR zugesprochen, ein Bruchteil ihrer Forderung von einer halben Millionen Rubel (etwa 7250,00 EUR). Falls die Klageschrift direkten Bezug auf Gewichtsdiskriminierung nimmt, ist das Urteil zu ihren Gunsten dennoch bemerkenswert, da eine solche Klage in Deutschland gescheitert wäre. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht keinen Diskriminierungsschutz für das Merkmal Gewicht vor. Gewichtsdiskriminierung bleibt damit hierzulande ungestraft, vollkommen unabhängig davon, wie unverhohlen sie erfolgt. Die Stellungnahme von Nikita Kritschewski ist ein gutes Beispiel hierfür. Die Mitarbeiterinnen sollten sich freuen, dass das Unternehmen um die Gesundheit der Angestellten besorgt ist, konstatierte er im Namen von Aeroflot. Das niedrigere Einkommen sei ein Anreiz, Gewicht zu verlieren.
Um dem einen Riegel vorzuschieben, setzen wir uns aktiv für eine Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht ein und haben im Rahmen des Projekts “Die Wahlprüfsteine” die Parteien gefragt, wie sie dazu stehen. CDU/CSU und FDP sehen hierfür keine Notwendigkeit. Sie betrachten die bestehenden gesetzlichen Regelungen als ausreichend. Die SPD hingegen will den bestehenden Diskriminierungsschutz weiterentwickeln und sich hierfür am Dritten Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) orientieren. Ein Glücksfall für die GgG, denn dieser basiert auf der Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“, die 2015 im Zentrum unserer Kampagne “Deine Stimme hat Gewicht” stand. Der Handlungsbedarf in Bezug auf Gewichtsdiskriminierung geht aus der Auswertung der Studie klar hervor.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht einer Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht unerwartet zögerlich gegenüber: „[Es] bedarf einer Analyse der deutschen und europäischen Rechtsprechung, ob es praktische Defizite gibt.“ Uns sind mehrere Urteile bekannt, die diese Defizite aufzeigen. Nach der Bedarfsfeststellung gilt hier hoffentlich wieder das Wahlkampf-Motto „Zukunft wird aus Mut gemacht“. DIE LINKE stünde einer entsprechenden Debatte zur Überarbeitung des AGG offen gegenüber.
SPON
Urteil gegen russische Fluglinie: Aeroflot muss Schlankheitsklausel streichen
Projekt „Die Wahlprüfsteine“
Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht
Prozessstandschaft und Verbandsklagerecht

Gewichtsdiskriminierung: eine alltägliche Erfahrung in Deutschland?

Zitat-Christine-LuedersDie Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat Ende Juni auf der Bundespressekonferenz im Rahmen ihres Berichts für den Bundestag die Ergebnisse der Studie “Diskriminierungserfahrungen in Deutschland” vorgestellt.
Im Fokus der Studie standen die sechs im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmale Geschlecht, sexuelle Identität, ethnische Herkunft, Religion, Behinderung und Lebensalter sowie der soziale Status. Obwohl Diskriminierungen anhand des Körpergewichts damit nicht direkt abgefragt wurden, war die Fallzahl so hoch, dass Gewichtsdiskriminierung im Abschlussbericht der Studie mehrfach Erwähnung findet.
Wir haben dazu mit Chrstine Lüders, der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, gesprochen. „Gewichtsdiskriminierung: eine alltägliche Erfahrung in Deutschland?“ weiterlesen

Dicke Menschen: die letzte Gruppe, über die ungestraft Witze gemacht werden dürfen?

Diese Frage beschäftigt die Neue Osnabrücker Zeitung, die den Blick auf die 643 Fälle von erlebter Gewichtsdiskriminierung richtet, die sich im Abschlussbericht der Studie “Diskriminierungserfahrungen in Deutschland” finden. Die Studie wurde von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) beauftragt und vom Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) durchgeführt. Sie basiert auf einer telefonisch erfolgten Repräsentativbefragung mit 1007 Teilnehmer*innen und einer Online-Befragung mit 18.162 Teilnehmer*innen.
Viele Verbände haben seinerzeit ihre Mitglieder dazu aufgefordert an der Online-Befragung teilzunehmen, so auch die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung im Rahmen der Kampagne “Deine Stimme hat Gewicht”. Im Fragebogen mussten die Teilnehmer*innen ihre Diskriminierungserfahrung einer Kategorie zuordnen. Als Vorgaben standen die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgeführten Merkmale und die soziale Lage zur Verfügung, weshalb wir in unserer Kampagne gezielt auf den Punkt “Sonstiges, und zwar” hingewiesen haben. Da die Studie nicht auf die Nennung von Diskriminierungserfahrungen anhand von Gewicht ausgelegt war, ist es äußerst bemerkenswert, dass 634 Fälle zusammengekommen sind.