Ein Cuxhavener Hotel schließt dicke Menschen aus. Die Hotelbetreiberin fühlt sich durch den Anblick gestört: „Also ich finde es persönlich diskriminierend, dass ich so einen Anblick ertragen muss“, sagt sie gegenüber Radio Bremen. Was in der Presse als einzelne Schlagzeile erscheint, ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs: Benachteiligungen von dicken Menschen sind in Deutschland an der Tagesordnung, sei es auf dem Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitswesen. Wir haben daher eine Petition beim Petitionsauss des Bundesstages eingereicht.
Wir fordern einen wirksamen, gesetzlich verankerten Schutz vor Gewichtsdiskriminierung in privatrechtlichen Verhältnissen: die Erweiterung von § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um den Diskriminierungstatbestand „Gewicht“.
Sobald die Petition unterschrieben werden kann, werden wir den Link auf unserer Website veröffentlichen.
Petition
Wortlaut der Petition
Schutz vor Gewichtsdiskriminierung gesetzlich verankern!
Benachteiligungen von dicken Menschen sind in Deutschland an der Tagesordnung, sei es auf dem Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitswesen. Wir fordern daher einen wirksamen gesetzlich verankerten Schutz vor Gewichtsdiskriminierung in privatrechtlichen Verhältnissen: § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) muss um den Diskriminierungstatbestand „Gewicht“ erweitert werden!
Begründung
Diskriminierung anhand eines hohen Körpergewichts geschieht täglich, überall und sie betrifft immer mehr Menschen. Zu einem hohen Anteil findet sie im Bereich der privaten Wirtschaftsbeziehungen statt, also im Berufsleben, in den Bereichen Mobilität und Freizeit sowie Gesundheit und Pflege. 78 Prozent der erwachsenen deutschen Bevölkerung haben Vorurteile gegenüber dicken Menschen oder widersprechen diesen nicht, zeigt die Studie „Stigmatisierende Einstellungen zur Adipositas in der deutschen Bevölkerung“. In einer repräsentativen Umfrage von forsa im Auftrag der DAK gaben 15 Prozent an, dass sie bewusst den Kontakt zu dicken Menschen meiden. Angesicht dieser Zahlen sieht die Bevölkerungsmehrheit Handlungsbedarf. In einer Studie der Universität Leipzig sprachen sich beispielsweise 60 Prozent der Befragten für einen Schutz vor Gewichtsdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt aus.
Bislang gibt es für dicke Menschen keine Möglichkeit, sich gerichtlich zur Wehr zu setzen. Sebastian Bickerich, Pressesprecher der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, gegenüber der Bild: “Nur wenn Übergewicht die Schwelle einer Behinderung erreicht, besteht Diskriminierungsschutz. Deshalb dürfte es für Betroffene schwer sein, unter Verweis auf das AGG gegen [diskriminierende] Bestimmungen […] gerichtlich vorzugehen.“ Seine Empfehlung: „Der Gesetzgeber sollte prüfen, ob der in Deutschland recht eng gefasste Katalog der geschützten Merkmale ausgeweitet beziehungsweise präzisiert werden sollte.“
Auch in den Handlungsempfehlungen der Repräsentativbefragung „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ (2017) heißt es: „Die vielen Diskriminierungserfahrungen, die Personen anhand äußerlicher Merkmale, insbesondere anhand des Gewichts, erlebt haben, belegen den dringenden Handlungsbedarf, für diese Personen eine Möglichkeit zu schaffen, sich gegen ihre Diskriminierungserfahrungen zur Wehr zu setzen“.
Wir fordern daher: „Gewicht“ in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufnehmen und dicke Menschen effektiv vor Gewichtsdiskriminierung schützen!