Zeig mit uns Gewichtsdiskriminierung die rote Karte!

In Berlin ist ein Diskriminierungsschutz für das Merkmal Gewicht zum Greifen nahe. Die Frauen von Bündnis 90/Die Grünen Berlin und die Jusos Berlin haben sich 2018 dafür ausgesprochen, Gewicht in § 2 des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) aufzunehmen, die sozialdemokratischen Frauen (ASF-Berlin) im September 2019. Kurz danach ist der Antrag mit dem Titel “Den Schutz vor Gewichtsdiskriminierung im LADG explizit verankern“ auch auf dem Landesparteitag der SPD beschlossen worden.

Jetzt geht es darum, dass das Merkmal in den letzten Verhandlungsrunden für das Gesetz auf den Tisch kommt. Dabei brauchen wir Ihre Unterstützung! Warum ist dieses politische Signal für Sie wichtig? Warum sollte Gewichtsdiskriminierung dringend Thema in der politischen Debatte werden? Teilen Sie Ihre Gedanken in den sozialen Netzwerken unter dem Hashtag #LADGmitGewicht. Sie haben Kontakte in die Politik hinein? Dann setzen Sie das Thema auf die Agenda!

Sie wohnen nicht in Berlin? Das Gesetz betrifft Sie dennoch, und zwar ausfolgendem Grund: Das Landesantidiskriminierungsgesetz von Berlin wird das erste verabschiedete Gesetz seiner Art in der Bundesrepublik sein. Schafft es das Merkmal Gewicht in § 2 des LADG für Berlin, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich das Merkmal bald auch in den Entwürfen weiterer Bundesländer findet.

Darüber hinaus unterstützen Sie unsere Arbeit in hohem Maße, wenn Sie sich für dieses Anliegen einsetzen. Die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung wurde 2005 gegründet und hat bis heute weder eigene Räume noch finanzierte Stellen. Ursache ist, dass die hierfür erforderlichen Fördermittel auf die Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind, die sich aus den in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) genannten Merkmalen ableiten lassen. Gewicht ist keines der genannten Merkmale und wird auch von keinem anderen vollumfänglich erfasst. Sollte Gewicht ins Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) von Berlin aufgenommen werden, könnte sich das auf Landesebene ändern. Die Finanzierung unserer Arbeit würde uns vieles ermöglichen, was wir ehrenamtlich nicht leisten können, beispielsweise eine Beratung für Betroffene.

Abschließend noch ein paar Anmerkungen zum Geltungsbereich des Gesetzes für Interessierte. Das LADG ist ein Landesgesetz und richtet sich damit auf das, was in die Zuständigkeit des Landes Berlin fällt. Es findet Anwendung in allen Bereichen, in denen Bürger*innen auf öffentliche Verwaltung, Bildungswesen oder Polizei treffen, also beispielsweise im Finanzamt, in der Schule und in der Justiz. Es ergänzt damit das bundesweit privatrechtlich wirksame Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)
Entwurf (aktueller Stand)

Landesparteitag der SPD 2019
Antrag 191/II/2019: “Den Schutz vor Gewichtsdiskriminierung im LADG explizit verankern”

GRÜNE Frauen*Konferenz 2018
Antrag V3 Diskriminierungsmerkmal „Gewicht“ ins Landesantidiskriminierungsgesetz

JUSOS Landesdelegiertenkonferenz 2018
Antrag F2_1/18 “Mein Körper geht nur mich etwas an!“: Stop Fatshaming!

Pressemitteilung der GgG
Kommt der rechtliche Schutz vor Gewichtsdiskriminierung?



Gewichtsdiskriminierung über den Wolken: Aeroflot von Flugbegleiterin verklagt

“Aeroflot ist eine Premium-Airline, und unsere Fluggäste zahlen auch für das Aussehen unserer Mitarbeiter“, so Aeroflot-Vertreter Pawel Danilin. Diesen Anspruch der russischen Fluglinie hatten die Flugbegleiter*innen deutlich zu spüren bekommen: Sie waren photographiert und vermessen worden. Wer nicht den ästhetischen Vorstellungen von Aeroflot entsprach, wurde anschließend „nur noch auf Inlandsflügen eingesetzt, und die werden schlechter bezahlt“, so Evgenia Magurina. Die 41-jährige Mitarbeiterin mit Konfektionsgröße 46 fühlte sich anhand ihres Gewichtes diskriminiert und zog zusammen mit einer Kollegin vor Gericht.
In zweiter Instanz bekam sie nun vom Moskauer Gericht Schadenersatz in Höhe von 300,00 EUR zugesprochen, ein Bruchteil ihrer Forderung von einer halben Millionen Rubel (etwa 7250,00 EUR). Falls die Klageschrift direkten Bezug auf Gewichtsdiskriminierung nimmt, ist das Urteil zu ihren Gunsten dennoch bemerkenswert, da eine solche Klage in Deutschland gescheitert wäre. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht keinen Diskriminierungsschutz für das Merkmal Gewicht vor. Gewichtsdiskriminierung bleibt damit hierzulande ungestraft, vollkommen unabhängig davon, wie unverhohlen sie erfolgt. Die Stellungnahme von Nikita Kritschewski ist ein gutes Beispiel hierfür. Die Mitarbeiterinnen sollten sich freuen, dass das Unternehmen um die Gesundheit der Angestellten besorgt ist, konstatierte er im Namen von Aeroflot. Das niedrigere Einkommen sei ein Anreiz, Gewicht zu verlieren.
Um dem einen Riegel vorzuschieben, setzen wir uns aktiv für eine Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht ein und haben im Rahmen des Projekts “Die Wahlprüfsteine” die Parteien gefragt, wie sie dazu stehen. CDU/CSU und FDP sehen hierfür keine Notwendigkeit. Sie betrachten die bestehenden gesetzlichen Regelungen als ausreichend. Die SPD hingegen will den bestehenden Diskriminierungsschutz weiterentwickeln und sich hierfür am Dritten Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) orientieren. Ein Glücksfall für die GgG, denn dieser basiert auf der Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“, die 2015 im Zentrum unserer Kampagne “Deine Stimme hat Gewicht” stand. Der Handlungsbedarf in Bezug auf Gewichtsdiskriminierung geht aus der Auswertung der Studie klar hervor.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht einer Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht unerwartet zögerlich gegenüber: „[Es] bedarf einer Analyse der deutschen und europäischen Rechtsprechung, ob es praktische Defizite gibt.“ Uns sind mehrere Urteile bekannt, die diese Defizite aufzeigen. Nach der Bedarfsfeststellung gilt hier hoffentlich wieder das Wahlkampf-Motto „Zukunft wird aus Mut gemacht“. DIE LINKE stünde einer entsprechenden Debatte zur Überarbeitung des AGG offen gegenüber.
SPON
Urteil gegen russische Fluglinie: Aeroflot muss Schlankheitsklausel streichen
Projekt „Die Wahlprüfsteine“
Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht
Prozessstandschaft und Verbandsklagerecht

Anonymisierte Bewerbungsverfahren: eine Chance für dicke Menschen

DW-Kachel-FB-25„Haben Sie eine Essstörung oder schmeckt es Ihnen einfach nur?“ Mit welchen Fragen im Vorstellungsgespräch die Qualifikation geprüft wird, ist bisweilen erstaunlich – und diskriminierend. Vor allem dicke Menschen sehen sich hier häufig Vorurteilen gegenüber. Aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes gelten sie als leistungsschwach und nicht repräsentabel, da weder dick und gesund noch dick und schön in unserer Gesellschaft eine denkbare Kombinationen darstellen.
Das Photo im Lebenslauf senkt die Chancen dicker Bewerber*innen signifikant. Das zeigt eine Studie der Universität Tübingen, für die 127 Personalentscheider*innen befragt wurden. Dicke Frauen schnitten hier besonders schlecht ab: 98 Prozent der Befragten trauten ihnen keine prestigeträchtigen Berufe wie Ärztin oder Architektin zu. Von anonymisierten Bewerbungsverfahren würden dicke Menschen damit insofern profitieren, dass sie diesen Vorurteilen im Bewerbungsgespräch zumindest Paroli bieten könnten, statt bereits im Vorfeld stillschweigend aussortiert zu werden.
SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich im Rahmen des von uns initiierten Projekts “Die Wahlprüfsteine” klar für anonymisierte Bewerbungsverfahren ausgesprochen. Sie sehen dies als eine notwendige unterstützende Maßnahme, um die “verfestigten Strukturen” aufzubrechen. Die CDU/CSU steht dieser zusätzlichen Form der Prävention von Diskriminierung ablehnend gegenüber. Sie setzt auf die bestehenden Maßnahmen, „die ein bewusstes Umdenken bei den Personalverantwortlichen“ fördern sollen. Die FDP sieht zwar das Potential der Maßnahme, will aber, dass es eine „freiwillige Entscheidung der Unternehmen bleibt, sich für ein solches Bewerbungsverfahren zu entscheiden.“ Die ausführlichen Antworten der Parteien finden Sie auf der Website des Projekts “Die Wahlprüfsteine”.
Universität Tübingen
Übergewicht bringt berufliche Nachteile
SPON
Miese Vorstellungsgespräche: “Haben Sie eine Essstörung, oder schmeckt es Ihnen einfach nur?”