In Berlin ist ein Diskriminierungsschutz für das Merkmal Gewicht zum Greifen nahe. Die Frauen von Bündnis 90/Die Grünen Berlin und die Jusos Berlin haben sich 2018 dafür ausgesprochen, Gewicht in § 2 des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) aufzunehmen, die sozialdemokratischen Frauen (ASF-Berlin) im September 2019. Kurz danach ist der Antrag mit dem Titel “Den Schutz vor Gewichtsdiskriminierung im LADG explizit verankern“ auch auf dem Landesparteitag der SPD beschlossen worden.
Jetzt geht es darum, dass das Merkmal in den letzten Verhandlungsrunden für das Gesetz auf den Tisch kommt. Dabei brauchen wir Ihre Unterstützung! Warum ist dieses politische Signal für Sie wichtig? Warum sollte Gewichtsdiskriminierung dringend Thema in der politischen Debatte werden? Teilen Sie Ihre Gedanken in den sozialen Netzwerken unter dem Hashtag #LADGmitGewicht. Sie haben Kontakte in die Politik hinein? Dann setzen Sie das Thema auf die Agenda!
Sie wohnen nicht in Berlin? Das Gesetz betrifft Sie dennoch, und zwar ausfolgendem Grund: Das Landesantidiskriminierungsgesetz von Berlin wird das erste verabschiedete Gesetz seiner Art in der Bundesrepublik sein. Schafft es das Merkmal Gewicht in § 2 des LADG für Berlin, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich das Merkmal bald auch in den Entwürfen weiterer Bundesländer findet.
Darüber hinaus unterstützen Sie unsere Arbeit in hohem Maße, wenn Sie sich für dieses Anliegen einsetzen. Die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung wurde 2005 gegründet und hat bis heute weder eigene Räume noch finanzierte Stellen. Ursache ist, dass die hierfür erforderlichen Fördermittel auf die Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind, die sich aus den in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) genannten Merkmalen ableiten lassen. Gewicht ist keines der genannten Merkmale und wird auch von keinem anderen vollumfänglich erfasst. Sollte Gewicht ins Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) von Berlin aufgenommen werden, könnte sich das auf Landesebene ändern. Die Finanzierung unserer Arbeit würde uns vieles ermöglichen, was wir ehrenamtlich nicht leisten können, beispielsweise eine Beratung für Betroffene.
Abschließend noch ein paar Anmerkungen zum Geltungsbereich des Gesetzes für Interessierte. Das LADG ist ein Landesgesetz und richtet sich damit auf das, was in die Zuständigkeit des Landes Berlin fällt. Es findet Anwendung in allen Bereichen, in denen Bürger*innen auf öffentliche Verwaltung, Bildungswesen oder Polizei treffen, also beispielsweise im Finanzamt, in der Schule und in der Justiz. Es ergänzt damit das bundesweit privatrechtlich wirksame Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)
Entwurf (aktueller Stand)
Landesparteitag der SPD 2019
Antrag 191/II/2019: “Den Schutz vor Gewichtsdiskriminierung im LADG explizit verankern”
GRÜNE Frauen*Konferenz 2018
Antrag V3 Diskriminierungsmerkmal „Gewicht“ ins Landesantidiskriminierungsgesetz
JUSOS Landesdelegiertenkonferenz 2018
Antrag F2_1/18 “Mein Körper geht nur mich etwas an!“: Stop Fatshaming!
Pressemitteilung der GgG
Kommt der rechtliche Schutz vor Gewichtsdiskriminierung?