Lasst uns über Gewichtsdiskriminierung reden!

Ein Motiv der Kampagne #DarüberReden

Ausgeschlossen zu werden, das ist eine Diskriminierungserfahrung, die viele Gruppen in unterschiedlicher Weise betrifft. “In den Club wurde ich nicht reingelassen” gilt bei dicken Menschen vor allem für Fitness Clubs. Der dicke Körper entspricht nicht dem Bild, mit dem die Branche nach außen wirbt. Jetzt können Diskriminierungserfahrungen wie diese politisch etwas bewegen, denn die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat die Kampagne “Darüber Reden” gestartet. Schildern Sie Ihre Diskriminierungserfahrungen, damit Gewichtsdiskriminierung politisch sichtbar wird! Mischen Sie mit auf Twitter, Facebook und Instagram und vor allem: Sagen Sie weiter! Begleitend zu der Kampagne werden laut ADS Unterrichtsmaterialien für Schulen erarbeitet und Live-Events mit prominenten Gästen veranstaltet. Eine #DarüberReden-Abschlussveranstaltung im Januar wird nach Ende der Kampagne die unter #DarüberReden geschilderten Erfahrungen auswerten und politische Antworten formulieren. Ihr habt in der Hand, ob Gewichtsdiskriminierung hier Thema sein wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kampagne:
www.darueberreden.de

Hessenwahl 2018 – Was sagen die Parteien zum Thema Gewichtsdiskriminierung?

Wahlkompass Antidiskriminierung zur Landtagswahl 2018 in Hessen

Es ist ein besonderes Jahr für die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung. Aus unserer Initiative “Die Wahlprüfsteine” ist der “Wahlkompass Antidiskriminierung” entstanden. Gemeinsam mit dem Antidiskriminierungsverband Deutschland sind wir Träger des Projekts, dem sich für die Landtagswahl in Hessen 34 Organisationen angeschlossen haben, um gemeinschaftlich mit Fragen zu Diskriminierungsschutz, Gleichberechtigung und Teilhabe an die Parteien heranzutreten. Wir haben erneut Wahlprüfsteine zum Thema Gewichtsdiskriminierung eingebracht. In den kommenden Tagen werden wir nach und nach die Antworten als Countdown zur Wahl veröffentlichen.

Die GRÜNEN Frauen* fordern einen Diskriminierungsschutz für das Merkmal Gewicht

Landesarbeitsgemeinschaft Frauen* und Gender Berlin

Auf dem ersten GRÜNEN Frauen*parteitag haben sich die GRÜNEN Frauen* für die Aufnahme des Merkmals Gewicht ins Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) von Berlin ausgesprochen. Das Gesetz ist in der Entwurfsphase. Es wird von der Rot-Rot-Grünen Koalition in Berlin ausgestaltet. Mit der Aussage, dass Gewichtsdiskriminierung den Menschenrechten zuwider läuft, haben die GRÜNEN Frauen* das Thema klar auf die Agenda für die weiteren Gespräche gesetzt.

Es könnte einer der Beschlüsse sein, auf den die deutsche Fat Acceptance Bewegung als Meilenstein zurückblicken wird. Wir sagen Danke dafür, insbesondere in Richtung der Berliner LAG Frauen* und Gender, die den Antrag eingebracht hat.

Anti-Diät-Tag 2018: das Thema "Gewichtsdiskriminierung" nimmt politisch Fahrt auf

Am Internationalen Anti-Diät-Tag 2018 blicken wir mit Freude auf einen Start ins Jahr zurück, der für die Akzeptanz dicker Menschen in unserer Gesellschaft einen entscheidenden Wendepunkt darstellen könnte. In Berlin sind die Forderungen der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung auf Landesebene von der SPD aufgegriffen worden. Die JUSOS des Bezirks Mitte konnten sämtliche Bezirksverbände für die Anliegen unseres Forderungskatalogs gewinnen und die SPD Berlin-Mitte für drei der Hauptforderungen, darunter die Aufnahme des Merkmals Gewicht in das Landesantidiskriminierungsgesetz von Berlin. Sollte diese Erweiterung des Diskriminierungsschutzes umgesetzt werden, würde Deutschland damit eine Vorreiterrolle innerhalb Europas einnehmen. Bisher gibt es mit Reykjavík nur eine Stadt, die einen Schutz vor Diskriminierung anhand von Gewicht gesetzlich festgeschrieben hat.
Für die kommenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern werden wir unsere Forderungen in Wahlprüfsteine umformen und mit den so entstandenen Fragen an alle Parteien herantreten, die eine gute Chance auf den Einzug in den Landtag haben. Wir werden damit den Grundsteine dafür legen, dass wir zukünftig vergleichbar gute Neuigkeiten aus weiteren Bundesländern für Sie haben.
Ihr Team der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung

Unser politischen Forderungen für das Land Berlin
JUSOS Berlin
Beschluss F2_1/18
SPD Berlin-Mitte
Beschluss A18/I/2018

Was bedeutet die GroKo für das Thema "Gewichtsdiskriminierung"?


Seit den frühen Morgenstunden steht fest, dass Deutschland zukünftig von einer Großen Koalition regiert werden wird. Mit CDU, CSU und SPD kommen dabei Parteien zusammen, die sehr unterschiedliche Position zum Thema Gewichtsdiskriminierung vertreten. Die Union sieht hier zu allererst Forschungsbedarf und lehnt einen eigenen Diskriminierungsschutz für das Merkmal Gewicht ab. Die SPD dagegen will das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickeln. Basis hierfür soll der Dritte Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)​ sein. Aus diesem Bericht geht ein hohes Diskriminierungsrisiko für dicke Menschen im Bereich Gesundheit und Pflege hervor. Ein gesetzlicher Diskriminierungsschutz für das Merkmal Gewicht läge damit auf der Hand.
“Wir verurteilen Rassismus und Diskriminierung in jeder Form”, dieser Satz aus dem Koalitionsvertrag beschreibt den kleinsten gemeinsamen Nenner der Positionen: die Ablehnung von Gewichtsdiskriminierung. Damit lässt sich in dieser Legislaturperiode eine Erweiterung des Merkmalkatalogs des AGG nicht herbeiführen, allerdings verschafft der Satz “Aktionspläne werden wir fortführen und weiterentwickeln” der SPD womöglich eigene Handlungsspielräume. „Was bedeutet die GroKo für das Thema "Gewichtsdiskriminierung"?“ weiterlesen

Ergebnisbericht der Studie "Diskriminierungserfahrungen in Deutschland" veröffentlicht

Menschen mit hohem Körpergewicht erleben Diskriminierung vor allem im Gesundheitsbereich. Diese Erfahrung aus unserer Betroffenenarbeit bestätigt der kürzlich erschienene Ergebnisbericht der Studie “Diskriminierungserfahrungen in Deutschland”. Er geht über die im 3. Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bereits veröffentlichen Ergebnisse insofern hinaus, dass er das Diskriminierungserleben der Betroffenen aus den Befragungen und Fokusgruppen verstärkt in die Betrachtung miteinbezieht.
Dicke Menschen berichten vielfach davon, “dass sie nicht angemessen untersucht oder behandelt, ihre Beschwerden ausschließlich auf das Gewicht zurückgeführt und sie herabwürdigend und vorurteilsbehaftet durch Ärzt_innen und Pflegepersonal behandelt wurden.” Sie erfahren also neben einer menschlich schlechteren Behandlung vor allem eine fachlich schlechtere. Und das in großer Zahl: Diskriminierungen anhand des Körpergewichts sind im Gesundheits- und Pflegebereich deutlich überrepräsentiert, wie die Auswertung der Betroffenenbefragung zeigt. Darüber hinaus sehen sich hochgewichtige Menschen oft einer für sie nicht geeigneten Raumsituation gegenüber. 31,1 Prozent aller im Gesundheits- und Pflegebereich erfassten Fälle, in denen Zugangsbarrieren geschildert wurden, stehen im Zusammenhang mit Gewicht. Die Studie gibt damit für Deutschland einen klaren Hinweis darauf, dass eine hochqualitative gesundheitliche Versorgung für dicke Menschen nicht gewährleistet ist.
Körpergewicht wurde weder in der repräsentativen Telefonbefragung noch in der online durchgeführten Betroffenenbefragen der Studie als eigener auswählbarer Punkt angeboten. Dennoch wurden allein in der Betroffenenbefragung 634 Diskriminierungserfahrungen geschildert, die mit Körpergewicht verknüpft waren. Das Forschungsteam vom Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung/BIM sieht daher den Gesetzgeber gefordert: “Die vielen Diskriminierungserfahrungen, die Personen anhand äußerlicher Merkmale, insbesondere anhand des Gewichts, erlebt haben, belegen den dringenden Handlungsbedarf, für diese Personen eine Möglichkeit zu schaffen, sich gegen ihre Diskriminierungserfahrungen zur Wehr zu setzen. Um diesen Personen auch Schutz gegen Diskriminierung zu bieten, sollten die im AGG geschützten Merkmale um äußerliche Merkmale ergänzt werden.”
Dieser Forderung schließen wir uns ausdrücklich an und werden auch 2018 mit Projekten wie in diesem Jahr “Die Wahlprüfsteine” auf eine Erweiterung des AGG hinwirken.
Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM)
Diskriminierungserfahrungen in Deutschland – Ergebnisse einer Repräsentativ- und einer Betroffenenbefragung
Bundestagswahl 2017
Unsere Wahlprüfsteine zum Thema Gewicht

Bundesregierung sagt "Ja!" zur Gewichtsvielfalt

Die Bundesregierung hat zum internationalen Tag der Toleranz Vielfalt zum Thema gemacht und dabei auch den dicken Körper in den Fokus gerückt. Ein vielversprechender Anfang der neuen Legislaturperiode! Das Merkmal Gewicht wurde in einer Reihe mit den Merkmalen genannt, für die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein rechtlicher Diskriminierungsschutz festgeschrieben ist.
Dicke Menschen brauchen mehr als Toleranz, sie wollen Akzeptanz, die volle gesellschaftliche Teilhabe und eine rechtliche Grundlage, um sich gegen Gewichtsdiskriminierung zur Wehr setzen zu können. Laut Mikrozensus waren 2013 insgesamt 52 Prozent der Erwachsenen in Deutschland dick und rund ein Drittel davon hochgewichtig. Mit einer Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht könnte die Bundesregierung für mehr als 35 Millionen Menschen in Deutschland die rechtliche Situation verbessern und die Weichen für mehr Akzeptanz und Teilhabe stellen. Die Kanzlerin hat in letzter Zeit vielfach betont, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt eine der großen Aufgaben unserer Zeit ist. Wer dieses Ziel hat, muss sich Diskriminierung entgegenstellen, da diese eine große bindungszersetzende Kraft ist.
Liebe Frau Dr. Merkel, schreiben Sie dieses Ziel nicht in eckige Klammern sondern mit einem Ausrufezeichen im Koalitionsvertrag fest!

Gewichtsdiskriminierung: Ein grünes Thema der kommenden Legislaturperiode?

Corinna Rüffer MdBIm Rahmen unserer Interviewserie zum Abschlussbericht der Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ hatten wir auch die Parteien um eine Stellungnahme gebeten. Leider fiel unsere Anfrage in die Sommerpause, die nahtlos in die heiße Phase des Bundestagswahlkampfs überging.

Wir freuen uns sehr, dass uns kürzlich die Antworten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erreicht haben. Die Bedeutung von Diskriminierungsschutz und Teilhabe als Wahlkampfthema zu stärken, ist eines unserer wichtigsten Ziele. Wir haben uns daher für eine Veröffentlichung noch vor der Wahl entschieden, auch wenn wir in diesem Fall kein Meinungsbild über alle Parteien hinweg abbilden können.

Interview mit Corinna Rüffer, Mitglied des Deutschen Bundestages

Laut Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wurden 634 Fälle von Gewichtsdiskriminierung geschildert. Hat Sie diese hohe Zahl überrascht, insbesondere weil ja nicht direkt nach Gewicht gefragt wurde?
Corinna Rüffer: „Weniger überrascht als beunruhigt – vor allem, dass Gewichtsdiskriminierung ausgerechnet im Gesundheitsbereich so häufig vorkommt. Es darf nicht sein, dass Mediziner professionelle Hilfe verweigern, weil sie gesundheitliche Beschwerden allein auf Übergewicht zurückführen und dann gar nicht entsprechend untersuchen. Hier ist noch viel gesellschaftliche Bewusstseinsarbeit nötig. Es ist traurig, dass „dick sein“ gesellschaftlich so stigmatisiert ist, dass es anscheinend für viele ganz normal ist, Menschen wegen ihres Gewichts auszugrenzen und abzuwerten.“

Welchen Handlungsbedarf sehen Sie anhand des Berichtes?
Corinna Rüffer: „Leider haben „Schönheitsideale“ wie sie in der Werbung oder bestimmten TV-Sendungen vermittelt werden, einen großen Einfluss. Manchmal scheint mir, dass der Körper zunehmend als Statussymbol gesehen wird. Wichtig ist, da gegenzusteuern und aufzuzeigen, dass vermeintliche Idealbilder alle Menschen einschränken. Es wäre ja schrecklich, wenn alle Menschen völlig normiert und gleich aussehen. Vielfalt ist schön und der Körper sagt nichts über Charakter oder Persönlichkeit aus. Dass Gewichtsdiskriminierung ausgerechnet im Gesundheitsbereich so häufig vorkommt, finde ich wirklich besorgniserregend. Denn es kann schwerwiegende Folgen haben, wenn deshalb vorschnelle oder falsche Diagnosen gestellt werden. Jeder Mensch hat das Recht, unabhängig von seiner persönlichen Situation eine gute Gesundheitsversorgung zu bekommen. Deshalb müssen alle Gesundheitsreinrichtungen, Diagnose- und Behandlungsmethoden barrierefrei sein. In der Ausbildung zu allen Gesundheitsberufen müssen ethische Grundprinzipien vermittelt und für mögliche Diskriminierung sensibilisiert werden.“

Die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung fordert eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um das Diskriminierungsmerkmal Gewicht. Wie stehen Sie dazu?
Corinna Rüffer: „Niemand darf aufgrund seiner körperlichen Eigenschaften oder seiner äußeren Erscheinung diskriminiert werden. Ich kann den Ansatz, die Diskriminierungsmerkmale im AGG zu erweitern, gut nachvollziehen. Ich bin mir aber noch nicht sicher, in welcher Form das auf sinnvolle Weise geschehen kann.“

Fotograf: Marco Piecuch
Weitere Informationen zu den Positionen der Parteien zum Thema Diskriminierungsschutz und Teilhabe finden Sie auf der Website des von uns initiierten Projekts “Die Wahlprüfsteine“.

Gewichtsdiskriminierung über den Wolken: Aeroflot von Flugbegleiterin verklagt

“Aeroflot ist eine Premium-Airline, und unsere Fluggäste zahlen auch für das Aussehen unserer Mitarbeiter“, so Aeroflot-Vertreter Pawel Danilin. Diesen Anspruch der russischen Fluglinie hatten die Flugbegleiter*innen deutlich zu spüren bekommen: Sie waren photographiert und vermessen worden. Wer nicht den ästhetischen Vorstellungen von Aeroflot entsprach, wurde anschließend „nur noch auf Inlandsflügen eingesetzt, und die werden schlechter bezahlt“, so Evgenia Magurina. Die 41-jährige Mitarbeiterin mit Konfektionsgröße 46 fühlte sich anhand ihres Gewichtes diskriminiert und zog zusammen mit einer Kollegin vor Gericht.
In zweiter Instanz bekam sie nun vom Moskauer Gericht Schadenersatz in Höhe von 300,00 EUR zugesprochen, ein Bruchteil ihrer Forderung von einer halben Millionen Rubel (etwa 7250,00 EUR). Falls die Klageschrift direkten Bezug auf Gewichtsdiskriminierung nimmt, ist das Urteil zu ihren Gunsten dennoch bemerkenswert, da eine solche Klage in Deutschland gescheitert wäre. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht keinen Diskriminierungsschutz für das Merkmal Gewicht vor. Gewichtsdiskriminierung bleibt damit hierzulande ungestraft, vollkommen unabhängig davon, wie unverhohlen sie erfolgt. Die Stellungnahme von Nikita Kritschewski ist ein gutes Beispiel hierfür. Die Mitarbeiterinnen sollten sich freuen, dass das Unternehmen um die Gesundheit der Angestellten besorgt ist, konstatierte er im Namen von Aeroflot. Das niedrigere Einkommen sei ein Anreiz, Gewicht zu verlieren.
Um dem einen Riegel vorzuschieben, setzen wir uns aktiv für eine Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht ein und haben im Rahmen des Projekts “Die Wahlprüfsteine” die Parteien gefragt, wie sie dazu stehen. CDU/CSU und FDP sehen hierfür keine Notwendigkeit. Sie betrachten die bestehenden gesetzlichen Regelungen als ausreichend. Die SPD hingegen will den bestehenden Diskriminierungsschutz weiterentwickeln und sich hierfür am Dritten Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) orientieren. Ein Glücksfall für die GgG, denn dieser basiert auf der Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“, die 2015 im Zentrum unserer Kampagne “Deine Stimme hat Gewicht” stand. Der Handlungsbedarf in Bezug auf Gewichtsdiskriminierung geht aus der Auswertung der Studie klar hervor.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht einer Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht unerwartet zögerlich gegenüber: „[Es] bedarf einer Analyse der deutschen und europäischen Rechtsprechung, ob es praktische Defizite gibt.“ Uns sind mehrere Urteile bekannt, die diese Defizite aufzeigen. Nach der Bedarfsfeststellung gilt hier hoffentlich wieder das Wahlkampf-Motto „Zukunft wird aus Mut gemacht“. DIE LINKE stünde einer entsprechenden Debatte zur Überarbeitung des AGG offen gegenüber.
SPON
Urteil gegen russische Fluglinie: Aeroflot muss Schlankheitsklausel streichen
Projekt „Die Wahlprüfsteine“
Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht
Prozessstandschaft und Verbandsklagerecht