Es ist ein besonderes Jahr für die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung. Aus unserer Initiative “Die Wahlprüfsteine” ist der “Wahlkompass Antidiskriminierung” entstanden. Gemeinsam mit dem Antidiskriminierungsverband Deutschland sind wir Träger des Projekts, dem sich für die Landtagswahl in Hessen 34 Organisationen angeschlossen haben, um gemeinschaftlich mit Fragen zu Diskriminierungsschutz, Gleichberechtigung und Teilhabe an die Parteien heranzutreten. Wir haben erneut Wahlprüfsteine zum Thema Gewichtsdiskriminierung eingebracht. In den kommenden Tagen werden wir nach und nach die Antworten als Countdown zur Wahl veröffentlichen.
Ergebnisbericht der Studie "Diskriminierungserfahrungen in Deutschland" veröffentlicht
Menschen mit hohem Körpergewicht erleben Diskriminierung vor allem im Gesundheitsbereich. Diese Erfahrung aus unserer Betroffenenarbeit bestätigt der kürzlich erschienene Ergebnisbericht der Studie “Diskriminierungserfahrungen in Deutschland”. Er geht über die im 3. Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bereits veröffentlichen Ergebnisse insofern hinaus, dass er das Diskriminierungserleben der Betroffenen aus den Befragungen und Fokusgruppen verstärkt in die Betrachtung miteinbezieht.
Dicke Menschen berichten vielfach davon, “dass sie nicht angemessen untersucht oder behandelt, ihre Beschwerden ausschließlich auf das Gewicht zurückgeführt und sie herabwürdigend und vorurteilsbehaftet durch Ärzt_innen und Pflegepersonal behandelt wurden.” Sie erfahren also neben einer menschlich schlechteren Behandlung vor allem eine fachlich schlechtere. Und das in großer Zahl: Diskriminierungen anhand des Körpergewichts sind im Gesundheits- und Pflegebereich deutlich überrepräsentiert, wie die Auswertung der Betroffenenbefragung zeigt. Darüber hinaus sehen sich hochgewichtige Menschen oft einer für sie nicht geeigneten Raumsituation gegenüber. 31,1 Prozent aller im Gesundheits- und Pflegebereich erfassten Fälle, in denen Zugangsbarrieren geschildert wurden, stehen im Zusammenhang mit Gewicht. Die Studie gibt damit für Deutschland einen klaren Hinweis darauf, dass eine hochqualitative gesundheitliche Versorgung für dicke Menschen nicht gewährleistet ist.
Körpergewicht wurde weder in der repräsentativen Telefonbefragung noch in der online durchgeführten Betroffenenbefragen der Studie als eigener auswählbarer Punkt angeboten. Dennoch wurden allein in der Betroffenenbefragung 634 Diskriminierungserfahrungen geschildert, die mit Körpergewicht verknüpft waren. Das Forschungsteam vom Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung/BIM sieht daher den Gesetzgeber gefordert: “Die vielen Diskriminierungserfahrungen, die Personen anhand äußerlicher Merkmale, insbesondere anhand des Gewichts, erlebt haben, belegen den dringenden Handlungsbedarf, für diese Personen eine Möglichkeit zu schaffen, sich gegen ihre Diskriminierungserfahrungen zur Wehr zu setzen. Um diesen Personen auch Schutz gegen Diskriminierung zu bieten, sollten die im AGG geschützten Merkmale um äußerliche Merkmale ergänzt werden.”
Dieser Forderung schließen wir uns ausdrücklich an und werden auch 2018 mit Projekten wie in diesem Jahr “Die Wahlprüfsteine” auf eine Erweiterung des AGG hinwirken.
Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM)
Diskriminierungserfahrungen in Deutschland – Ergebnisse einer Repräsentativ- und einer Betroffenenbefragung
Bundestagswahl 2017
Unsere Wahlprüfsteine zum Thema Gewicht
Bundestagswahl 2017: Geben Sie Diskriminierungsschutz Ihre Stimme!
In vielen Bereichen ähneln sich die Positionen der Parteien. Bei den Themen Diskriminierungsschutz und Gleichstellung ist das nicht der Fall. Hier gibt es deutliche Unterschiede. Bitte geben Sie Diskriminierungsschutz Ihre Stimme!
Gewichtsdiskriminierung: Ein grünes Thema der kommenden Legislaturperiode?
Im Rahmen unserer Interviewserie zum Abschlussbericht der Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ hatten wir auch die Parteien um eine Stellungnahme gebeten. Leider fiel unsere Anfrage in die Sommerpause, die nahtlos in die heiße Phase des Bundestagswahlkampfs überging.
Wir freuen uns sehr, dass uns kürzlich die Antworten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erreicht haben. Die Bedeutung von Diskriminierungsschutz und Teilhabe als Wahlkampfthema zu stärken, ist eines unserer wichtigsten Ziele. Wir haben uns daher für eine Veröffentlichung noch vor der Wahl entschieden, auch wenn wir in diesem Fall kein Meinungsbild über alle Parteien hinweg abbilden können.
Interview mit Corinna Rüffer, Mitglied des Deutschen Bundestages
Laut Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wurden 634 Fälle von Gewichtsdiskriminierung geschildert. Hat Sie diese hohe Zahl überrascht, insbesondere weil ja nicht direkt nach Gewicht gefragt wurde?
Corinna Rüffer: „Weniger überrascht als beunruhigt – vor allem, dass Gewichtsdiskriminierung ausgerechnet im Gesundheitsbereich so häufig vorkommt. Es darf nicht sein, dass Mediziner professionelle Hilfe verweigern, weil sie gesundheitliche Beschwerden allein auf Übergewicht zurückführen und dann gar nicht entsprechend untersuchen. Hier ist noch viel gesellschaftliche Bewusstseinsarbeit nötig. Es ist traurig, dass „dick sein“ gesellschaftlich so stigmatisiert ist, dass es anscheinend für viele ganz normal ist, Menschen wegen ihres Gewichts auszugrenzen und abzuwerten.“
Welchen Handlungsbedarf sehen Sie anhand des Berichtes?
Corinna Rüffer: „Leider haben „Schönheitsideale“ wie sie in der Werbung oder bestimmten TV-Sendungen vermittelt werden, einen großen Einfluss. Manchmal scheint mir, dass der Körper zunehmend als Statussymbol gesehen wird. Wichtig ist, da gegenzusteuern und aufzuzeigen, dass vermeintliche Idealbilder alle Menschen einschränken. Es wäre ja schrecklich, wenn alle Menschen völlig normiert und gleich aussehen. Vielfalt ist schön und der Körper sagt nichts über Charakter oder Persönlichkeit aus. Dass Gewichtsdiskriminierung ausgerechnet im Gesundheitsbereich so häufig vorkommt, finde ich wirklich besorgniserregend. Denn es kann schwerwiegende Folgen haben, wenn deshalb vorschnelle oder falsche Diagnosen gestellt werden. Jeder Mensch hat das Recht, unabhängig von seiner persönlichen Situation eine gute Gesundheitsversorgung zu bekommen. Deshalb müssen alle Gesundheitsreinrichtungen, Diagnose- und Behandlungsmethoden barrierefrei sein. In der Ausbildung zu allen Gesundheitsberufen müssen ethische Grundprinzipien vermittelt und für mögliche Diskriminierung sensibilisiert werden.“
Die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung fordert eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um das Diskriminierungsmerkmal Gewicht. Wie stehen Sie dazu?
Corinna Rüffer: „Niemand darf aufgrund seiner körperlichen Eigenschaften oder seiner äußeren Erscheinung diskriminiert werden. Ich kann den Ansatz, die Diskriminierungsmerkmale im AGG zu erweitern, gut nachvollziehen. Ich bin mir aber noch nicht sicher, in welcher Form das auf sinnvolle Weise geschehen kann.“
Fotograf: Marco Piecuch
Weitere Informationen zu den Positionen der Parteien zum Thema Diskriminierungsschutz und Teilhabe finden Sie auf der Website des von uns initiierten Projekts “Die Wahlprüfsteine“.
Gewichtsdiskriminierung über den Wolken: Aeroflot von Flugbegleiterin verklagt
“Aeroflot ist eine Premium-Airline, und unsere Fluggäste zahlen auch für das Aussehen unserer Mitarbeiter“, so Aeroflot-Vertreter Pawel Danilin. Diesen Anspruch der russischen Fluglinie hatten die Flugbegleiter*innen deutlich zu spüren bekommen: Sie waren photographiert und vermessen worden. Wer nicht den ästhetischen Vorstellungen von Aeroflot entsprach, wurde anschließend „nur noch auf Inlandsflügen eingesetzt, und die werden schlechter bezahlt“, so Evgenia Magurina. Die 41-jährige Mitarbeiterin mit Konfektionsgröße 46 fühlte sich anhand ihres Gewichtes diskriminiert und zog zusammen mit einer Kollegin vor Gericht.
In zweiter Instanz bekam sie nun vom Moskauer Gericht Schadenersatz in Höhe von 300,00 EUR zugesprochen, ein Bruchteil ihrer Forderung von einer halben Millionen Rubel (etwa 7250,00 EUR). Falls die Klageschrift direkten Bezug auf Gewichtsdiskriminierung nimmt, ist das Urteil zu ihren Gunsten dennoch bemerkenswert, da eine solche Klage in Deutschland gescheitert wäre. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht keinen Diskriminierungsschutz für das Merkmal Gewicht vor. Gewichtsdiskriminierung bleibt damit hierzulande ungestraft, vollkommen unabhängig davon, wie unverhohlen sie erfolgt. Die Stellungnahme von Nikita Kritschewski ist ein gutes Beispiel hierfür. Die Mitarbeiterinnen sollten sich freuen, dass das Unternehmen um die Gesundheit der Angestellten besorgt ist, konstatierte er im Namen von Aeroflot. Das niedrigere Einkommen sei ein Anreiz, Gewicht zu verlieren.
Um dem einen Riegel vorzuschieben, setzen wir uns aktiv für eine Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht ein und haben im Rahmen des Projekts “Die Wahlprüfsteine” die Parteien gefragt, wie sie dazu stehen. CDU/CSU und FDP sehen hierfür keine Notwendigkeit. Sie betrachten die bestehenden gesetzlichen Regelungen als ausreichend. Die SPD hingegen will den bestehenden Diskriminierungsschutz weiterentwickeln und sich hierfür am Dritten Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) orientieren. Ein Glücksfall für die GgG, denn dieser basiert auf der Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“, die 2015 im Zentrum unserer Kampagne “Deine Stimme hat Gewicht” stand. Der Handlungsbedarf in Bezug auf Gewichtsdiskriminierung geht aus der Auswertung der Studie klar hervor.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht einer Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht unerwartet zögerlich gegenüber: „[Es] bedarf einer Analyse der deutschen und europäischen Rechtsprechung, ob es praktische Defizite gibt.“ Uns sind mehrere Urteile bekannt, die diese Defizite aufzeigen. Nach der Bedarfsfeststellung gilt hier hoffentlich wieder das Wahlkampf-Motto „Zukunft wird aus Mut gemacht“. DIE LINKE stünde einer entsprechenden Debatte zur Überarbeitung des AGG offen gegenüber.
SPON
Urteil gegen russische Fluglinie: Aeroflot muss Schlankheitsklausel streichen
Projekt „Die Wahlprüfsteine“
Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht
Prozessstandschaft und Verbandsklagerecht
Anonymisierte Bewerbungsverfahren: eine Chance für dicke Menschen
„Haben Sie eine Essstörung oder schmeckt es Ihnen einfach nur?“ Mit welchen Fragen im Vorstellungsgespräch die Qualifikation geprüft wird, ist bisweilen erstaunlich – und diskriminierend. Vor allem dicke Menschen sehen sich hier häufig Vorurteilen gegenüber. Aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes gelten sie als leistungsschwach und nicht repräsentabel, da weder dick und gesund noch dick und schön in unserer Gesellschaft eine denkbare Kombinationen darstellen.
Das Photo im Lebenslauf senkt die Chancen dicker Bewerber*innen signifikant. Das zeigt eine Studie der Universität Tübingen, für die 127 Personalentscheider*innen befragt wurden. Dicke Frauen schnitten hier besonders schlecht ab: 98 Prozent der Befragten trauten ihnen keine prestigeträchtigen Berufe wie Ärztin oder Architektin zu. Von anonymisierten Bewerbungsverfahren würden dicke Menschen damit insofern profitieren, dass sie diesen Vorurteilen im Bewerbungsgespräch zumindest Paroli bieten könnten, statt bereits im Vorfeld stillschweigend aussortiert zu werden.
SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich im Rahmen des von uns initiierten Projekts “Die Wahlprüfsteine” klar für anonymisierte Bewerbungsverfahren ausgesprochen. Sie sehen dies als eine notwendige unterstützende Maßnahme, um die “verfestigten Strukturen” aufzubrechen. Die CDU/CSU steht dieser zusätzlichen Form der Prävention von Diskriminierung ablehnend gegenüber. Sie setzt auf die bestehenden Maßnahmen, „die ein bewusstes Umdenken bei den Personalverantwortlichen“ fördern sollen. Die FDP sieht zwar das Potential der Maßnahme, will aber, dass es eine „freiwillige Entscheidung der Unternehmen bleibt, sich für ein solches Bewerbungsverfahren zu entscheiden.“ Die ausführlichen Antworten der Parteien finden Sie auf der Website des Projekts “Die Wahlprüfsteine”.
Universität Tübingen
Übergewicht bringt berufliche Nachteile
SPON
Miese Vorstellungsgespräche: “Haben Sie eine Essstörung, oder schmeckt es Ihnen einfach nur?”
Wie stehen die Parteien zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung?
Obwohl Gewichtsdiskriminierung sehr häufig vorkommt und maßgeblich zu der sozialen Abwärtsspirale beiträgt, in der sich dicke Menschen oft wiederfinden, gibt es hierfür nur ein geringes gesellschaftliches Bewusstsein. Wir haben die Parteien gefragt, inwieweit sie planen, sich für eine Sensibilisierung der Bevölkerung für das Problem Gewichtsdiskriminierung einzusetzen.
Die Antworten der Parteien finden Sie auf der Website des von uns initiierten Projekts Die Wahlprüfsteine: http://www.die-wahlpruefsteine.de/K0Z1Q
25 Jahre internationaler Anti-Diät-Tag
Diesem Jubiläum möchten wir mit einer besonderen Nachricht gerecht werden: Die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung wird in diesem Jahr erstmalig eigene Wahlprüfsteine erstellen, also einen Fragenkatalog, der den Parteien im Vorfeld der Bundestagswahl zugeht.
Wie stark sind die Parteien bereits in puncto Gewichtsdiskriminierung sensibilisiert? Welche Parteien sind bereit, sich für einen Diskriminierungsschutz einzusetzen und in welcher Form? Wir wollen es wissen!
Die FDP macht den Schutz vor Diskriminierung zum Wahlthema
Die FDP hat das Thema Diskriminierung in ihr Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017 aufgenommen und durch die gewählte Formulierung eine Adressierung von Gewichtsdiskriminierung ermöglicht: „Wir wenden uns gegen jede Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter oder einem sonstigen Status“, so der Wortlaut im Beschluss. Die genannten Merkmale decken sich mit denen, für die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einen Diskriminierungsschutz gewährt, allerdings fehlt dort bis heute ein Zusatz, wie der hier über „oder“ angeschlossene, damit die Liste rechtlich als beispielhaft interpretiert werden kann.
Wie entscheidend diese Möglichkeit ist, zeigte sich 2014 in einem Urteil des Arbeitsgerichtes Darmstadt. Obwohl seitens der Klägerin eine Gewichtsdiskriminierung über den Mailverkehr im Rahmen der Bewerbung klar belegt werden konnte, scheiterte ihre Klage, da Gewicht im AGG nicht als geschütztes Merkmal erfasst ist und bei einer Konfektionsgröße 42 der Umweg über das Merkmal Behinderung bisher aufgrund der Definition von Behinderung nicht greift.
Wir begrüßen daher diese Öffnung des Diskriminierungsschutzes und hoffen, dass die FDP diese Position in eventuellen Koalitionsverhandlungen stark machen wird!