Gewichtsdiskriminierung über den Wolken: Aeroflot von Flugbegleiterin verklagt

“Aeroflot ist eine Premium-Airline, und unsere Fluggäste zahlen auch für das Aussehen unserer Mitarbeiter“, so Aeroflot-Vertreter Pawel Danilin. Diesen Anspruch der russischen Fluglinie hatten die Flugbegleiter*innen deutlich zu spüren bekommen: Sie waren photographiert und vermessen worden. Wer nicht den ästhetischen Vorstellungen von Aeroflot entsprach, wurde anschließend „nur noch auf Inlandsflügen eingesetzt, und die werden schlechter bezahlt“, so Evgenia Magurina. Die 41-jährige Mitarbeiterin mit Konfektionsgröße 46 fühlte sich anhand ihres Gewichtes diskriminiert und zog zusammen mit einer Kollegin vor Gericht.
In zweiter Instanz bekam sie nun vom Moskauer Gericht Schadenersatz in Höhe von 300,00 EUR zugesprochen, ein Bruchteil ihrer Forderung von einer halben Millionen Rubel (etwa 7250,00 EUR). Falls die Klageschrift direkten Bezug auf Gewichtsdiskriminierung nimmt, ist das Urteil zu ihren Gunsten dennoch bemerkenswert, da eine solche Klage in Deutschland gescheitert wäre. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht keinen Diskriminierungsschutz für das Merkmal Gewicht vor. Gewichtsdiskriminierung bleibt damit hierzulande ungestraft, vollkommen unabhängig davon, wie unverhohlen sie erfolgt. Die Stellungnahme von Nikita Kritschewski ist ein gutes Beispiel hierfür. Die Mitarbeiterinnen sollten sich freuen, dass das Unternehmen um die Gesundheit der Angestellten besorgt ist, konstatierte er im Namen von Aeroflot. Das niedrigere Einkommen sei ein Anreiz, Gewicht zu verlieren.
Um dem einen Riegel vorzuschieben, setzen wir uns aktiv für eine Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht ein und haben im Rahmen des Projekts “Die Wahlprüfsteine” die Parteien gefragt, wie sie dazu stehen. CDU/CSU und FDP sehen hierfür keine Notwendigkeit. Sie betrachten die bestehenden gesetzlichen Regelungen als ausreichend. Die SPD hingegen will den bestehenden Diskriminierungsschutz weiterentwickeln und sich hierfür am Dritten Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) orientieren. Ein Glücksfall für die GgG, denn dieser basiert auf der Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“, die 2015 im Zentrum unserer Kampagne “Deine Stimme hat Gewicht” stand. Der Handlungsbedarf in Bezug auf Gewichtsdiskriminierung geht aus der Auswertung der Studie klar hervor.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht einer Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht unerwartet zögerlich gegenüber: „[Es] bedarf einer Analyse der deutschen und europäischen Rechtsprechung, ob es praktische Defizite gibt.“ Uns sind mehrere Urteile bekannt, die diese Defizite aufzeigen. Nach der Bedarfsfeststellung gilt hier hoffentlich wieder das Wahlkampf-Motto „Zukunft wird aus Mut gemacht“. DIE LINKE stünde einer entsprechenden Debatte zur Überarbeitung des AGG offen gegenüber.
SPON
Urteil gegen russische Fluglinie: Aeroflot muss Schlankheitsklausel streichen
Projekt „Die Wahlprüfsteine“
Erweiterung des AGG um das Merkmal Gewicht
Prozessstandschaft und Verbandsklagerecht