Diese Frage beschäftigt die Neue Osnabrücker Zeitung, die den Blick auf die 643 Fälle von erlebter Gewichtsdiskriminierung richtet, die sich im Abschlussbericht der Studie “Diskriminierungserfahrungen in Deutschland” finden. Die Studie wurde von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) beauftragt und vom Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) durchgeführt. Sie basiert auf einer telefonisch erfolgten Repräsentativbefragung mit 1007 Teilnehmer*innen und einer Online-Befragung mit 18.162 Teilnehmer*innen.
Viele Verbände haben seinerzeit ihre Mitglieder dazu aufgefordert an der Online-Befragung teilzunehmen, so auch die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung im Rahmen der Kampagne “Deine Stimme hat Gewicht”. Im Fragebogen mussten die Teilnehmer*innen ihre Diskriminierungserfahrung einer Kategorie zuordnen. Als Vorgaben standen die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgeführten Merkmale und die soziale Lage zur Verfügung, weshalb wir in unserer Kampagne gezielt auf den Punkt “Sonstiges, und zwar” hingewiesen haben. Da die Studie nicht auf die Nennung von Diskriminierungserfahrungen anhand von Gewicht ausgelegt war, ist es äußerst bemerkenswert, dass 634 Fälle zusammengekommen sind.