Das Antidiskriminierungsgesetz feiert 10-jähriges Bestehen

Vor 10 Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es laut § 1 “Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.” Damit bietet das Gesetz bisher keinen allgemeingültigen sondern nur einen auf die genannten Merkmale begrenzten Schutz vor Diskriminierung.
Das wird von Initiativen wie der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V.​ und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)​ gleichermaßen kritisiert. “Das AGG ist noch jung und viele Fragen zu Diskriminierung in Deutschland sind kaum oder gar nicht wissenschaftlich untersucht oder durch die Rechtsprechung geklärt. Wir wissen zum Beispiel noch zu wenig darüber, wer in Deutschland von Diskriminierung betroffen ist und aufgrund welcher Merkmale Menschen am häufigsten benachteiligt werden. Deshalb arbeitet die Antidiskriminierungsstelle daran, mehr Erkenntnisse zum Thema zu gewinnen und Forschung voranzutreiben.”
Ein Meilenstein auf diesem Weg war die groß angelegte Bevölkerungsbefragung zu “Diskriminierungserfahrungen in Deutschland” im Herbst 2015, an der mehr als 18.000 Menschen teilnahmen und deren Zwischenbericht im Frühling diesen Jahres veröffentlich wurde.
Wir gratulieren der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die zeitgleich mit dem Gesetz am 18.08.2006 den Dienst aufgenommen hat, zum 10-jährigen Bestehen und wünschen ihr, dass der finale Bericht der Befragung sich als ein Hebel erweist, mit dem die politische Diskussion zur Überarbeitung des AGG angestoßen werde kann.