In diesem Jahr werden in sechs Bundesländern die Karten neu gemischt. Darin könnte auch eine Chance für das Thema Gewichtsdiskriminierung liegen. Berlin hat es vorgemacht: Auf Landesebene wurde hier 2020 ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verabschiedet. In Baden-Württemberg läuft aktuell ein Online-Aufruf diesem Beispiel zu folgen. Über 60 Organisationen und Initiativen aus Baden-Württemberg sind als Erstunterzeichnende dabei – darunter auch die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung. Sie fordern die neue Landesregierung auf, eine LADG für Baden-Württemberg zu erarbeiten.
“Über die sechs im AGG genannten Diskriminierungskategorien hinaus geben von Diskriminierung Betroffene primär an, dass sie anhand äußerlicher Merkmale Diskriminierung erfahren. Gewicht wird dabei am häufigsten genannt”, so unsere Vorsitzende, Natalie Rosenke in Ihrem Statement zum Aufruf. “Ein Landesantidiskriminierungsgesetz könnte auch diese Schutzlücke schließen, indem es Gewicht als eigene Diskriminierungskategorie auflistet.”
Bitte unterstützen Sie dieses Vorhaben, indem Sie den Aufruf ebenfalls unterzeichen: www.aufruf-ladg.de