Diskriminierte Gruppen, die nicht vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfasst werden, haben bisher wenig Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen. Der rechtliche Weg über das AGG scheitert und Organisationen wie die GgG, die sich für die Rechte dicker Menschen stark machen, haben keinen Zugang zu den Fördermitteln, die an das Antidiskriminierungsgesetz gekoppelt sind.
Vor diesem Hintergrund kann die groß angelegte Bevölkerungsbefragung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2015 ein Türöffner sein, weshalb wir im vergangenen Jahr mit der Aktion Deine Stimme hat Gewicht zur Teilnahme aufgerufen hatten.
Aus der Zusammenfassung der ersten Ergebnisse geht hervor, dass allein 8,2 Prozent der 1007 Teilnehmer*innen der telefonisch durchgeführten Repräsentativbefragung die Fragebogen-Option “Sonstiges” genutzt haben, um eine eigene Diskriminierungserfahrung anzuführen, die nicht Teil der im AGG aufgeführten Schutzgründe ist oder dem Faktor sozioökonomische Lage zugeordnet werden konnte. Das äußere Erscheinungsbild, unter dem Merkmale wie, Gewicht, Körpergröße und Tätowierungen vorerst zusammengefasst wurden, scheint in auffallender Häufigkeit angegeben worden zu sein, da es im Zwischenbericht bereits eine erste Erwähnung findet. Eine genaue Aufschlüsselung wird allerdings erst im Verlauf der weiteren Auswertung zur Verfügung stehen.
Die parallel durchgeführte Online-Befragung mit 18.162 Teilnehmer*innen, in der persönliche Diskriminierungserfahrungen geschildert werden konnten, unterstreicht die negativen psychischen Folgen einer als Diskriminierung wahrgenommenen Situation: 45,9 Prozent gaben an, dass es sie belastet hat, dass sie immer wieder an die als Diskriminierung empfundene Situation denken mussten, und 39,2 Prozent sagten von sich selbst, dass sie misstrauischer geworden sind. Ein Diskriminierungserleben kann folglich das Stresslevel sowohl deutlich als auch dauerhaft erhöhen und hat zersetzende Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt. Die bisherige Auswertung der Betroffenenbefragung gibt noch keinen Hinweis darauf, in welchem Umfang hier unter “Anderes, und zwar …” Merkmale genannt wurden, die das äußere Erscheinungsbild betreffen.
[Update] Laut Tagesspiegel wird die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) das Merkmal Gewicht gesondert betrachten und womöglich sogar in den Fokus rücken. “Weitere Kriterien müssen in das AGG aufgenommen werden.” so die Leiterin Christine Lüders, “Auch die Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft sollte verboten werden. Über das Gewicht denken wir ebenfalls nach.”
Handout der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Diskriminierungserfahrungen in Deutschland
Erste Ergebnisse einer repräsentativen Erhebung und einer Betroffenenbefragung