“Dicke müssen endlich zahlen”, so die Forderung von Christoph Zürcher von der Neuen Zürcher Zeitung, der damit einen Aufpreis meint – schließlich würde das im Falle von übergewichtigem Gepäck genauso gehandhabt. Seine Sorge gilt den durch dicke Fluggäste reduzierten Gewinnen. Für die Flugbranche kündigt er daher das Solidaritätsprinzip auf und kommt zu dem Schluss: “Fliegen ist kein Menschenrecht.”
Diese Aussage stimmt erstmal in sich, denn in Art. 2 bis 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention findet sich kein Recht auf Mobilität oder Teilhabe. Aus Art. 3 ließe sich allerdings durchaus ableiten, dass man Menschen generell nicht wie Gepäckstücke behandeln sollte, denn “Niemand darf […] erniedrigender […] Behandlung unterworfen werden.” Darüber hinaus ist die Achtung der Menschenwürde in Art. 7 der Bundesverfassung der Schweiz verankert, sie scheint allerdings in vergleichbar geringem Maße Anwendung im Falle von dicken Menschen zu finden wie Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Zum Artikel der NZZ
Dicke müssen endlich zahlen