… und das unter direkter Bezugnahme auf unsere Argumente! Konkret handelt es sich um die Urteile des VGH Bayern, des OVG NRW, Beschluss vom 16.05.2011, Az. 1B477/11 und des VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2011, Az. 4S187/10. Das Urteil des VGH Bayern ging zusätzlich durch mindestens einen Amtsärzte-Newsletter, wobei unser Rechtsberater namentlich genannt wurde. Wir sind stolz und hoffen sehr, dass weitere Gerichte nachziehen werden!