Das französische Abgeordnetenhaus hat ein Gesetz verabschiedet, das es künftig unter Strafe stellt, wenn Models unterhalb eines bestimmten BMIs (der genaue Wert steht noch nicht fest) auf dem Laufsteg auftreten. Ähnliche Bestimmungen gibt es bereits in Spanien, Italien und Israel. Doch der französische Gesetzentwurf geht noch weiter. So werden nicht nur Bußgelder angedroht, sondern es können auch bis zu sechs Monate Haft für den Verstoß gegen die neuen Regeln verhängt werden. Zudem soll die “Anstiftung zur Magersucht” mit einem Jahr Gefängnis und 10 000 Euro Geldstrafe geahndet werden. Ebenfalls unter der Androhung von Geldstrafen müssen Anzeigen, in denen Fotos von Models zu sehen sind, die nachträglich mit Bildbearbeitungsprogrammen verändert wurden, entsprechend gekennzeichnet werden.
Die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung setzt sich für körperliche Vielfalt ein und wünscht sich mehr dicke Models wie Tess Munster auf den Laufstegen und in Modemagazinen. Ein Gesetz aber, das Menschen, die ihren Beruf ausüben – ganz egal ob dick oder dünn – mit Geld und sogar Gefängnisstrafen bedroht, lehnen wir zutiefst ab. Das ist ein krasser Fall von Gewichtsdiskriminierung, wenn auch diesmal gegen diejenigen, die sonst privilegiert werden. Die Kennzeichnungspflicht für Fotos, die mit Bildbearbeitungsprogrammen verändert wurden finden wir dagegen gut – denn leider ist es vielen Menschen, vor allem jungen Frauen und Mädchen, nicht immer bewusst, dass das, was ihnen durch die Werbung und in den Medien vorgegaukelt wird, mit der Realität nicht viel zu tun hat. Noch besser fänden wir es allerdings, wenn die Regierungen von Ländern wie Frankreich mit gutem Beispiel vorangingen und in ihrer Öffentlichkeitsarbeit konsequent Gewichtsvielfalt darstellen würden, statt diskriminierende Gesetze zu erlassen.